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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"
Ausgabe 10/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

5. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kirchworbis am 08.05.2025

Im öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kirchworbis wurden 8 Beschlüsse gefasst, die hiermit amtlich bekannt gegeben werden:

1.

Beschluss Nr. 60 - 05 - 34 / 2025 vom 08.05.2025

Haushaltssatzung der Gemeinde Kirchworbis für das Haushaltsjahr 2025

Auf der Grundlage des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt der Gemeinderat der Gemeinde Kirchworbis die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 13 Mitglieder

davon anwesend: 10 Mitglieder

Ja - Stimmen: 10 Stimmen

Nein - Stimmen: /

Stimmenthaltungen: /

Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner.

Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.

Die Haushaltssatzung wird nach dem Genehmigungsverfahren für Satzungen amtlich bekannt gegeben.

 — 

2.

Beschluss Nr. 60 - 05 - 35 / 2025 vom 08.05.2025

Finanzplan und Investitionsprogramm 2024 - 2028

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchworbis stimmt dem Finanzplan 2024 - 2028 mit dem Investitionsprogramm, zu.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 13 Mitglieder

davon anwesend: 10 Mitglieder

Ja - Stimmen: 10 Stimmen

Nein - Stimmen: /

Stimmenthaltungen: /

Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner.

Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.

 — 

3.

Beschluss Nr. 60 - 05 - 36 / 2025 vom 08.05.2025

Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Kirchworbis

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchworbis beschließt die Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) ab dem 01.01.2025 der Gemeinde Kirchworbis.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 13 Mitglieder

davon anwesend: 10 Mitglieder

Ja - Stimmen: 10 Stimmen

Nein - Stimmen: /

Stimmenthaltungen: /

Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner.

Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.

Die Hebesatz-Satzung wird nach dem Genehmigungsverfahren für Satzungen amtlich bekannt gegeben.

 — 

4.

Beschluss Nr. 60 - 05 - 37 / 2025 vom 08.05.2025

Mietvertrag zum Neubau der Kindertageseinrichtung zwischen der Gemeinde Kirchworbis / St. Martin Katholische Kindertageseinrichtungen im Bistum Erfurt gGmbH

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchworbis bestätigt den Mietvertrag zwischen der Gemeinde Kirchworbis und der St. Martin Katholische Kindertageseinrichtungen im Bistum Erfurt gGmbH in der vorliegenden Fassung und ermächtigt den Bürgermeister diesen abzuschließen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 13 Mitglieder

davon anwesend: 10 Mitglieder

Ja - Stimmen: 10 Stimmen

Nein - Stimmen: /

Stimmenthaltungen: /

Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner.

Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.

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5.

Beschluss Nr. 60 - 05 - 38 / 2025 vom 08.05.2025

Zuschuss an die Seniorengruppe Kirchworbis

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchworbis stimmt dem Antrag der Seniorengruppe Kirchworbis auf einen Zuschuss in Höhe von 500,00 € zu.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 13 Mitglieder

davon anwesend: 10 Mitglieder

Ja - Stimmen: /

Nein - Stimmen: 8 Stimmen

Stimmenthaltungen: 2 Stimmen

Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner.

Damit ist der Beschlussvorschlag abgelehnt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchworbis beabsichtigt die Senioren der Gemeinde in anderer Form zu unterstützen.

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6.

Beschluss Nr. 60 -05 - 39 / 2025 vom 08.05.2025

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Unterm Dorfe II“ der Gemeinde Kirchworbis im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB

Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchworbis beschließt in seiner öffentlichen Sitzung:

a)

Die Abwägung der zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Unterm Dorfe II“ der Gemeinde Kirchworbis während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

Die berücksichtigten, teilweise berücksichtigten und nicht berücksichtigten Stellungnahmen einschließlich der Abwägung der Gemeinde Kirchworbis sind Bestandteil des Abwägungsprotokolls und liegen der Verfahrensakte bei.

Die Mitteilung des Abwägungsergebnisses hat gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB zu erfolgen.

b)

Der Inhalt der Planzeichnung (Teil A) und der textlichen Festsetzungen (Teil B) wird gemäß § 10 BauGB i.V.m. § 19 ThürKO als Satzung beschlossen.

c)

Die Begründung wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 13 Mitglieder

davon anwesend: 10 Mitglieder

Ja - Stimmen: 9 Stimmen

Nein - Stimmen: /

Stimmenthaltungen: 1 Stimme

Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner.

Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.

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7.

Beschluss Nr. 60 - 05 - 40 / 2025 vom 08.05.2025

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Unterm Dorfe“ der Gemeinde Kirchworbis im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB

Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchworbis beschließt in seiner öffentlichen Sitzung:

a)

Die Abwägung der zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Unterm Dorfe“ der Gemeinde Kirchworbis während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

Die berücksichtigten, teilweise berücksichtigten und nicht berücksichtigten Stellungnahmen einschließlich der Abwägung der Gemeinde Kirchworbis sind Bestandteil des Abwägungsprotokolls und liegen der Verfahrensakte bei.

Die Mitteilung des Abwägungsergebnisses hat gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB zu erfolgen.

b)

Der Inhalt der Planzeichnung (Teil A) und der textlichen Festsetzungen (Teil B) wird gemäß § 10 BauGB i.V.m. § 19 ThürKO als Satzung beschlossen.

c)

Die Begründung wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 13 Mitglieder

davon anwesend: 10 Mitglieder

Ja - Stimmen: 9 Stimmen

Nein - Stimmen: /

Stimmenthaltungen: 1 Stimme

Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner.

Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.

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8.

Beschluss Nr. 60 - 05 - 41 / 2025 vom 08.05.2025

Bebauungsplan Nr. 11 „Privates Grün“ der Gemeinde Kirchworbis gemäß § 2 BauGB

Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchworbis beschließt in seiner öffentlichen Sitzung:

a)

Die Abwägung der zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 „Privates Grün“ der Gemeinde Kirchworbis während der öffentlichen Auslegungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 4 a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

Die berücksichtigten, teilweise berücksichtigten und nicht berücksichtigten Stellungnahmen einschließlich der Abwägung der Gemeinde Kirchworbis sind Bestandteil des Abwägungsprotokolls und liegen der Verfahrensakte bei.

Die Mitteilung des Abwägungsergebnisses hat gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB zu erfolgen.

b)

Der Inhalt der Planzeichnung (Teil A) und der textlichen Festsetzungen (Teil B) wird gemäß § 10 BauGB i.V.m. § 19 ThürKO als Satzung beschlossen.

c)

Die Begründung wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 13 Mitglieder

davon anwesend: 10 Mitglieder

Ja - Stimmen: 10 Stimmen

Nein - Stimmen: /

Stimmenthaltungen: /

Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner.

Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden 3 Beschlüsse,

Beschluss Nr. 60 - 05 - 42 / 2025

Beschluss Nr. 60 - 05 - 43 / 2025

Beschluss Nr. 60 - 05 - 44 / 2025

gefasst, die nach Wegfall der Vertraulichkeitsgründe amtlich bekannt gegeben werden.

Kirchworbis, den 09.05.2025

Rüdiger Banse

Bürgermeister