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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"
Ausgabe 10/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Kirchworbis

1.

Amtliche Bekanntmachung

Gemäß § 13 der Hauptsatzung gibt die Gemeinde Kirchworbis die Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Kirchworbis bekannt.

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Bestätigung durch die Kommunalaufsicht, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden.

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

2.

Beschluss- und Bestätigungsvermerk

2.1

Mit Beschluss vom 08.05.2025, Beschluss Nr. 60-05-36/2025, hat der Gemeinderat der Gemeinde Kirchworbis die Hebesatz-Satzung beschlossen.

2.2

Der Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld wurde die Hebesatz-Satzung am 09.05.2025 vorgelegt.

Mit Schreiben vom 09.05.2025 wurde die Hebesatz-Satzung bestätigt und die vorzeitige Bekanntmachung zugelassen.

Gemeinde Kirchworbis

Beschluss Nr.

60 - 05 - 36 / 2025

vom

08.05.2025

Satzung

über die Erhebung von Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Kirchworbis

Auf der Grundlage der §§ 2, 18, 19 und 54 der Thüringer Gemeinde- und Landordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) i.V.m. § 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), i.V.m. § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 7. August 1973 (BGBl. I, S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) und § 16 Gewerbesteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 28. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 69), hat der Gemeinderat der Gemeinde Kirchworbis in seiner Sitzung am 08.05.2025 folgende Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) beschlossen:

§ 1

Steuersätze der Realsteuern

Die Hebesätze für Grundsteuern und Gewerbesteuern werden für die Gemeinde Kirchworbis wie folgt festgesetzt:

(1)

Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche

Betriebe (Grundsteuer A)

300 v. H.

(2)

Grundsteuer für Grundstücke

(Grundsteuer B)

450 v. H.

(3)

Gewerbesteuer

395 v. H.

§ 2

In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.

Kirchworbis, 13.05.2025

Rüdiger Banse

Bürgermeister —  -Dienstsiegel-