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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"
Ausgabe 10/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

10. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kirchworbis am 11.05.2026

Im öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Haynrode wurden 5 Beschlüsse gefasst, die hiermit amtlich bekannt gegeben werden:

1.

Beschluss Nr. 60 - 10 - 70 / 2026 vom 11.05.2026

 

Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchworbis stellt gemäß § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 fest.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Stärke des Gemeinderates:  13 Mitglieder

 

davon anwesend: 12 Mitglieder

 

Ja - Stimmen: 12 Stimmen

 

Nein - Stimmen: /

 

Stimmenthaltungen: /

 

Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner.

 

Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.

 

 

2.

Beschluss Nr. 60 - 10 - 71 / 2026 vom 11.05.2026

 

Entlastung des Bürgermeisters, des stellv.Bürgermeisters und der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2024

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchworbis beschließt gemäß § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Entlastung des Bürgermeisters, des stellv.Bürgermeisters und der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2024.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 13 Mitglieder

 

davon anwesend: 12 Mitglieder

 

Ja - Stimmen: 10 Stimmen

 

Nein - Stimmen: /

 

Stimmenthaltungen: /

 

Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: 2 Mitglieder

Herr Banse, Bürgermeister

Herr Rosenthal, stellv.Bürgermeister

 

Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.

Auslegungshinweis:

Die festgestellte Jahresrechnung mit ihren Anlagen sowie der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes liegen mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung des Bürgermeisters, des stellv.Bürgermeisters und der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2024, in der Zeit vom 22.05.2026 bis 08.06.2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Weststraße 2 in Breitenworbis öffentlich aus und werden bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

3.

Beschluss Nr. 60 - 10 - 72 / 2026 vom 11.05.2026

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Kirchworbis für das Haushaltsjahr 2026

 

Auf der Grundlage des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt der Gemeinderat der Gemeinde Kirchworbis die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 13 Mitglieder

 

davon anwesend: 12 Mitglieder

 

Ja - Stimmen: 12 Stimmen

 

Nein - Stimmen: /

 

Stimmenthaltungen: /

 

Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner.

 

Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.

 

Die Haushaltssatzung wird nach dem Genehmigungsverfahren für Satzungen amtlich bekannt gegeben.

 

 

4.

Beschluss Nr. 60 - 10 - 73 / 2026 vom 11.05.2026

 

Finanzplan und Investitionsprogramm 2025 - 2029

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchworbis stimmt dem Finanzplan 2025 - 2029 mit dem Investitionsprogramm zu.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 13 Mitglieder

 

davon anwesend: 12 Mitglieder

 

Ja - Stimmen: 12 Stimmen

 

Nein - Stimmen: /

 

Stimmenthaltungen: /

 

Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner.

 

Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.

 

 

5.

Beschluss Nr. 60 - 10 - 74 / 2026 vom 11.05.2026

 

Satzung der Gemeinde Kirchworbis über die Freiwillige Feuerwehr

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchworbis beschließt die Satzung der Gemeinde Kirchworbis über die Freiwillige Feuerwehr (Feuerwehrsatzung).

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 13 Mitglieder

 

davon anwesend: 12 Mitglieder

 

Ja - Stimmen: 12 Stimmen

 

Nein - Stimmen: /

 

Stimmenthaltungen: /

 

Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner.

 

Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.

 

Die Feuerwehrsatzung wird nach dem Genehmigungsverfahren für Satzungen amtlich bekannt gegeben.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde ein Beschluss, Beschluss Nr. 60-10-75/ 2026, gefasst, der nach Wegfall der Vertraulichkeitsgründe amtlich bekannt gegeben wird.

Kirchworbis, den 12.05.2026

Rüdiger Banse

Bürgermeister