| 1. | Amtliche Bekanntmachung |
| Gemäß § 2 der Bekanntmachungssatzung gibt die Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“ die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 bekannt. |
| Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Bestätigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“ schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind die Verstöße unbeachtlich. |
| 2. | Beschluss- und Bestätigungsvermerk |
| Mit Beschluss vom 24.11.2025, Beschluss Nr. 710 -02-10/2025, hat die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“ die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen. Die Bestimmungen der Haushaltssatzung enthalten keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen wurden der Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld vorgelegt. Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 18.12.2025 die Haushaltssatzung bestätigt. |
| 3. | Auslegungshinweis | |||
| Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen liegen in der Zeit vom 22.05.2026 bis 08.06.2026 zu den Öffnungszeiten | |||
| Montag | 09:00 - 12:00 Uhr | und | 14:00 - 16:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr | und | 14:00 - 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr | und | 14:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 - 12:30 Uhr |
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| bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue, Kämmerei, Weststraße 2 in Breitenworbis öffentlich aus. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres kann die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“ in Breitenworbis eingesehen werden. | |||
Aufgrund des § 55 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der derzeit gültigen Fassung, erlässt die Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue" folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen mit | 1.731.700 EUR |
| und Ausgaben mit | 1.731.700 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen mit | 196.600 EUR |
| und Ausgaben mit | 196.600 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
nicht belegt
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 280.000 € festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Der Gesamtbetrag der Gemeinschaftsumlage wird auf 1.067.850 € festgesetzt. Das entspricht 150,00 €/Einwohner per 30.06.2023.
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Verwaltungsgemeinschaft
„Eichsfeld-Wipperaue“, Sitz Breitenworbis
19. Dezember 2025
gez. Martina Otto
Gemeinschaftsvorsitzende (Siegel)