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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"
Ausgabe 10/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

1.

Amtliche Bekanntmachung

Gemäß § 2 der Bekanntmachungssatzung gibt die Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“ die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 bekannt.

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Bestätigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“ schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. 

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind die Verstöße unbeachtlich.

2.

Beschluss- und Bestätigungsvermerk

Mit Beschluss vom 24.11.2025, Beschluss Nr. 710 -02-10/2025, hat die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“ die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen.

Die Bestimmungen der Haushaltssatzung enthalten keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen wurden der Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld vorgelegt.

Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 18.12.2025 die Haushaltssatzung bestätigt.

3.

Auslegungshinweis

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen liegen in der Zeit vom 22.05.2026 bis 08.06.2026 zu den Öffnungszeiten

Montag

09:00 - 12:00 Uhr

und

14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag

09:00 - 12:00 Uhr

und

14:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag

09:00 - 12:00 Uhr

und

14:00 - 16:00 Uhr

Freitag

09:00 - 12:30 Uhr

bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue, Kämmerei, Weststraße 2 in Breitenworbis öffentlich aus.

Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres kann die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“ in Breitenworbis eingesehen werden.

Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue" für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 55 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der derzeit gültigen Fassung, erlässt die Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue" folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen mit

1.731.700 EUR

und Ausgaben mit

1.731.700 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen mit

196.600 EUR

und Ausgaben mit

196.600 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

nicht belegt

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 280.000 € festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Der Gesamtbetrag der Gemeinschaftsumlage wird auf 1.067.850 € festgesetzt. Das entspricht 150,00 €/Einwohner per 30.06.2023.

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Verwaltungsgemeinschaft

„Eichsfeld-Wipperaue“, Sitz Breitenworbis 

19. Dezember 2025

gez. Martina Otto

Gemeinschaftsvorsitzende (Siegel)