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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"
Ausgabe 11/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste - Wahl der Schöffinnen und Schöffen

über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste - Wahl der Schöffinnen und Schöffen

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchworbis hat den Beschluss über die Aufnahme in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen in der Sitzung am 22.05.2023 gefasst.

Die Vorschlagsliste liegt in der Zeit vom

09.06.2023 bis 16.06.2023

in der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Weststraße 2, 37339 Breitenworbis, im Hauptamt, Zimmer 203, während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Breitenworbis, den 24.05.2023

gez. Martina Otto

Gemeinschaftsvorsitzende