Im öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kirchworbis wurden 4 Beschlüsse gefasst, die hiermit amtlich bekannt gegeben werden:
| 1. | Beschluss Nr. 60 - 24 - 124 / 2023 vom 22.05.2023 |
| Kath. Kindergarten „St. Antonius“ Kirchworbis |
| Übergangsvereinbarung zum Standortwechsel |
| 1. Nachtrag zum Betreibervertrag |
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchworbis bestätigt:
| a) | die Übergangsvereinbarung zum Standortwechsel des Kindergartens „St. Antonius“, Kirchworbis; |
| b) | den 1.Nachtrag zum Vertrag zur Betreibung der Kindertageseinrichtung „St. Antonius“, Kirchworbis (Betreibervertrag) zwischen der Gemeinde Kirchworbis und der St. Martin Katholische Kindertageseinrichtungen im Bistum Erfurt gGmbH vom 11.02./12.04.2022 |
in der vorliegenden Fassung.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Übergangsvereinbarung sowie den 1. Nachtrag zum Betreibervertrag abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 13 Mitglieder
davon anwesend: 12 Mitglieder
Ja-Stimmen: 6 Stimmen
Nein-Stimmen: /
Stimmenthaltungen: 6 Stimmen
Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner.
Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.
| 2. | Beschluss Nr. 60 - 24 - 125 / 2023 vom 22.05.2023 |
| Zustimmung zur Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen |
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchworbis beschließt Herrn Joschke aus Kirchworbis in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen / Schöffin aufzunehmen.
Die Erklärung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste liegt von Herrn Joschke schriftlich vor.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 13 Mitglieder
davon anwesend: 12 Mitglieder
Ja-Stimmen: 12 Stimmen
Nein-Stimmen: /
Stimmenthaltungen: /
Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner.
Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.
| 3. | Beschluss Nr. 60 - 24 - 126 / 2023 vom 22.05.2023 |
| Zustimmung zur Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen |
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchworbis beschließt Frau Solf aus Kirchworbis in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen / Schöffin aufzunehmen.
Die Erklärung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste liegt von Frau Solf schriftlich vor.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 13 Mitglieder
davon anwesend: 12 Mitglieder
Ja-Stimmen: 12 Stimmen
Nein-Stimmen: /
Stimmenthaltungen: /
Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner.
Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.
| 4. | Beschluss Nr. 60 - 24 - 127 / 2023 vom 22.05.2023 |
| Zustimmung zur Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen |
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchworbis beschließt Frau Seebach aus Kirchworbis in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen / Schöffin aufzunehmen.
Die Erklärung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste liegt von Frau Seebach schriftlich vor.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 13 Mitglieder
davon anwesend: 12 Mitglieder
Ja-Stimmen: 12 Stimmen
Nein-Stimmen: /
Stimmenthaltungen: /
Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner.
Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden ein Beschluss, Beschluss Nr. 60 - 24 - 128 / 2023 gefasst, der nach Wegfall der Vertraulichkeitsgründe amtlich bekannt gegeben wird.
Kirchworbis, den 23.05.2023
gez. Rüdiger Banse
Bürgermeister