| 1. | Amtliche Bekanntmachung | |
| Gemäß § 11 der Hauptsatzung gibt die Gemeinde Kirchworbis die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 bekannt. | |
| Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- Formvorschriften, die nicht die Bestätigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Kirchworbis schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. | |
| Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. | |
| 2. | Beschluss- und Bestätigungsvermerk | |
| 2.1 | Mit Beschluss vom 03.04.2023, Beschluss Nr. 60 - 23 - 115 / 2023, hat der Gemeinderat der Gemeinde Kirchworbis die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. |
| Die Bestimmungen der Haushaltssatzung enthalten keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. | |
| 2.2 | Die Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan und Anlagen wurden der Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld am 12.04.2023 vorgelegt. |
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| Die rechtsaufsichtliche Würdigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes ist von der Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 30.05.2023 erfolgt. |
| 3. | Auslegungshinweis | |
| Die Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan und Anlagen liegen in der Zeit vom 09.06.2023 bis zum 26.06.2023 zu den bekannten Öffnungszeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Kämmerei, Weststraße 2 in Breitenworbis aus. | |
| Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres kann der Haushaltsplan mit Anlagen bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Kämmerei, zu den bekannten Öffnungszeiten eingesehen werden. | |
Aufgrund des § 55 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung, erlässt die Gemeinde Kirchworbis folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen |
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| und Ausgaben mit | 1.969.200,00 Euro |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen |
|
| und Ausgaben mit | 526.300,00 Euro |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.665.100 Euro festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 271 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 389 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 320.000,00 Euro festgesetzt.
§ 6
Es gilt der vom Gemeinderat am 3. April 2023 beschlossene Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Kirchworbis, den 31.05.2023
Gemeinde Kirchworbis
Rüdiger Banse
Bürgermeister — (Siegel)