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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"
Ausgabe 11/2023
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Gemeinde Kirchworbis

1.

Amtliche Bekanntmachung

Gemäß § 11 der Hauptsatzung gibt die Gemeinde Kirchworbis die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 bekannt.

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- Formvorschriften, die nicht die Bestätigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Kirchworbis schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden.

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

2.

Beschluss- und Bestätigungsvermerk

2.1

Mit Beschluss vom 03.04.2023, Beschluss Nr. 60 - 23 - 115 / 2023, hat der Gemeinderat der Gemeinde Kirchworbis die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.

Die Bestimmungen der Haushaltssatzung enthalten keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

2.2

Die Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan und Anlagen wurden der Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld am 12.04.2023 vorgelegt.

Die rechtsaufsichtliche Würdigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes ist von der Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 30.05.2023 erfolgt.

3.

Auslegungshinweis

Die Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan und Anlagen liegen in der Zeit vom 09.06.2023 bis zum 26.06.2023 zu den bekannten Öffnungszeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Kämmerei, Weststraße 2 in Breitenworbis aus.

Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres kann der Haushaltsplan mit Anlagen bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Kämmerei, zu den bekannten Öffnungszeiten eingesehen werden.

Haushaltssatzung

der Gemeinde Kirchworbis

für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 55 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung, erlässt die Gemeinde Kirchworbis folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

1.969.200,00 Euro

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

526.300,00 Euro

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.665.100 Euro festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)

271 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

389 v.H.

2.

Gewerbesteuer

395 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 320.000,00 Euro festgesetzt.

§ 6

Es gilt der vom Gemeinderat am 3. April 2023 beschlossene Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Kirchworbis, den 31.05.2023

Gemeinde Kirchworbis

Rüdiger Banse

Bürgermeister — (Siegel)