| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB |
Der Gemeinderat der Gemeinde Gernrode hat in seiner Sitzung am 25.03.2024 das gesetzlich erforderliche Planverfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Am Sandberg" 2. BA der Gemeinde Gernrode eingeleitet. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist aus dem mit veröffentlichten Übersichtsplan ersichtlich. Gemäß § 2 (1) BauGB in der z.Z. gültigen Fassung wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.
Ziel der Planung: Das Plangebiet ist inzwischen vollständig umgesetzt bzw. bebaut worden (Wohngebiet).
Das Planungsziel des Bebauungsplanes ist damit erreicht. Ein Aufrechterhaltung der Satzung ist nicht mehr erforderlich.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren erfolgt durch die Veröffentlichung aller Planunterlagen im Internet.
Der Vorentwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Am Sandberg" 2. BA der Gemeinde Gernrode, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung mit Umweltbericht sowie den Anlagen werden in der Zeit vom 10.06.2025 bis 11.07.2025 auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld Wipperaue" unter folgender Adresse:
https://www.eichsfeld-wipperaue.de/gemeinden-der-vg/gernrode/bekanntmachungen/
zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB veröffentlicht.
Zusätzlich werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum im Bauamt der VG „Eichfeld-Wipperaue", Weststraße 2, 37339 Breitenworbis während der folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden:
| Montag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind während der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Dabei soll die Übermittlung vorrangig auf elektronischem Wege an poststelle@eichsfeld-wipperaue.de erfolgen. Außerdem können Stellungnahmen schriftlich an die Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue", Weststraße 2, 37339 Breitenworbis oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Gernrode deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.
Anlage: Übersichts- und Lageplan
gez. Windolph
Bürgermeister