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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"
Ausgabe 12/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste - Wahl der Schöffinnen und Schöffen

über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste – Wahl der Schöffinnen und Schöffen

Der Gemeinderat der Gemeinde Breitenworbis hat die Beschlüsse über die Aufnahme in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen in der Sitzung am 06.06.2023 gefasst. Die Vorschlagsliste liegt in der Zeit vom

23.06.2023 bis 30.06.2023

In der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Weststraße 2, 37339 Breitenworbis, im Hauptamt, Zimmer 203, während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in der Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Breitenworbis, den 07.06.2023

gez. Martina Otto

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