Der Gemeinderat der Gemeinde Breitenworbis hat die Beschlüsse über die Aufnahme in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen in der Sitzung am 06.06.2023 gefasst. Die Vorschlagsliste liegt in der Zeit vom
23.06.2023 bis 30.06.2023
In der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Weststraße 2, 37339 Breitenworbis, im Hauptamt, Zimmer 203, während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in der Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Breitenworbis, den 07.06.2023
gez. Martina Otto
Gemeinschaftsvorsiteznde