| 1. | Amtliche Bekanntmachung |
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| Gemäß § 13 gibt die Gemeinde Buhla die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 bekannt. |
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| Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Bestätigung durch die |
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| Rechtsaufsichtsbehörde, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde |
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| Buhla schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer |
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| Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. |
| 2. | Beschluss- und Bestätigungsvermerk | |
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| 2.1 | Mit Beschluss vom 31.05.2023, Beschluss Nr. 30 – 22 – 61 / 2023, hat der Gemeinderat der Gemeinde Buhla die Haushaltssatzung für das Haushaltjahr 2023 beschlossen. Die Bestimmungen der Haushaltssatzung enthalten keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. |
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| 2.2 | Die Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan und Anlagen wurden der Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld am 02.06.2023 vorgelegt. Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 12.06.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 Bestätigt und die vorzeitige Bekanntmachung ausdrücklich zugelassen. |
| 3. | Auslegungshinweis |
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| Die Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan und Anlagen liegen in der Zeit vom 23.06.2023 bis 10.07.2023 zu den Bekannten Öffnungszeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Kämmerei, Weststraße 2 in Breitenworbis aus. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres kann der Haushaltsplan mit Anlagen in der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Kämmerei zu den bekannten Öffnungszeiten eingesehen werden. |
der
Gemeinde Buhla
für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des § 55 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung, erlässt die Gemeinde Buhla folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
| Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmenund Ausgaben mit | 589.800 Euro |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmenund Ausgaben mit | 128.500 Euro |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 300 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 400 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 95.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der vom Gemeinderat am 31. Mai 2023 beschlossene Stellenplan.
§ 7
Die finanziellen Mittel des Ortsteiles werden in Höhe von 5,00 € je Einwohner in dem Ortsteil zum 31. Dezember des Haushaltsvorvorjahres festgelegt (§ 45 Abs. 6 ThürKO).
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Buhla, den 14. Juni 2023
Gemeinde Buhla — (Siegel)
gez. Rüdiger Wetterau
Bürgermeister