1. Amtliche Bekanntmachung
Gemäß § 13 der Hauptsatzung gibt die Gemeinde Haynrode die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 bekannt.
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Haynrode schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden.
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung gelten gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
2. Beschluss- und Genehmigungsvermerk
| 2.1 | Mit Beschluss vom 06.03.2024, Beschluss Nr. 50 - 29 - 153 / 2024, hat der Gemeinderat der Gemeinde Haynrode die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Die Haushaltssatzung enthält im § 5 genehmigungspflichtige Teile. |
| 2.2 | Die Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan und Anlagen wurden der Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld am 13.03.2024 vorgelegt. Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 05.06.2024 die rechtsaufsichtliche Genehmigung und Würdigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024 erteilt. |
3. Auslegungshinweis
Die Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan und Anlagen liegen in der Zeit vom 21.06.2024 bis zum 08.07.2024 zu den bekannten Öffnungszeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Kämmerei, Weststraße 2 in Breitenworbis aus. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres kann der Haushaltsplan mit Anlagen in der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Kämmerei, zu den bekannten Öffnungszeiten eingesehen werden.
Aufgrund des § 55 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der derzeit gültigen Fassung, erlässt die Gemeinde Haynrode folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.147.700,00 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 453.200,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 105.000 Euro festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
| |
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 450 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 400 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 400 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der vom Gemeinderat am 6. März 2024 beschlossene Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft
Haynrode, den 07.06.2024
Andreas Heiroth — (Siegel)
Bürgermeister