1. Amtliche Bekanntmachung
Gemäß § 16 der Hauptsatzung gibt die Gemeinde Breitenworbis die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 bekannt.
Verstöße, wegen der Verletzung von Verfahren- oder Formvorschriften, die nicht die Bestätigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde,
die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Breitenworbis schriftlich unter Angabe der
Gründe geltend gemacht werden.
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind die Verstöße unbeachtlich.
2. Beschluss- und Bestätigungsvermerk
| 2.1 | Mit Beschluss vom 14.05.2024, Beschluss Nr. 20 - 42 - 295 / 2024, hat der Gemeinderat der Gemeinde Breitenworbis die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Die Bestimmungen der Haushaltssatzung enthalten keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. |
| 2.2 | Die Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan und Anlagen wurden der Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld am 22.05.2024 vorgelegt. Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 11.06.2024 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 bestätigt und die vorzeitige Bekanntmachung zugelassen. |
3. Auslegungshinweis
Die Haushaltsjahr 2024 mit Haushaltsplan und Anlagen liegen in der Zeit vom 21.06.2024 bis zum 08.07.2024 zu den bekannten Öffnungszeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Kämmerei, Weststraße 2 in Breitenworbis aus.
Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres kann der Haushaltsplan mit Anlagen in der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Kämmerei, zu den bekannten Öffnungszeiten eingesehen werden.
Aufgrund des § 55 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der derzeit gültigen Fassung,
erlässt die Gemeinde Breitenworbis folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 5.411.100 Euro | |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.242.300 Euro | |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.980.900 Euro festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 271 v.H. | |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 389 v.H. | |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 900.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Es gilt der vom Gemeinderat am 14. Mai 2024 beschlossene Stellenplan.
§ 7
Die finanziellen Mittel des Ortsteiles werden in Höhe von 5,00 € je Einwohner in dem Ortsteil zum 31. Dezember des Haushaltsvorvorjahres
festgelegt (§ 45 Abs. 6 ThürKO).
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Breitenworbis, den 12.06.2024
Cornelius Fütterer — (Siegel)
Bürgermeister