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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"
Ausgabe 12/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

der 1. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kirchworbis am 11.06.2024

Im öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kirchworbis wurden Feststellungen getroffen, eine Wahl durchgeführt und Beschlüsse gefasst, die amtlich bekannt gegeben werden.

Zu Beginn der Gemeinderatssitzung wurden alle Gemeinderatsmitglieder von dem Bürgermeister zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Pflichten in der Legislaturperiode 2024 - 2029 verpflichtet.

Feststellung der Fraktion und ihre Mitgliederstärke

Gemäß § 25 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) können sich Gemeinderatsmitglieder zu Fraktionen zusammenschließen.

Das Nähere über die Bildung der Fraktion, ihre Rechte und Pflichten regelt die Geschäftsordnung.

Die Mitglieder des Gemeinderates bilden nachstehende Fraktion:

Fraktion CDU - BW - FFW 1

2 Mitglieder

Vorsitzender:

Maximilian Müller

Stellvertreter:

Kerstin Bolle

Wahl des ehrenamtlichen Beigeordneten

(Stellvertreter des Bürgermeisters)

Auf der Grundlage des § 32 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wird

Herr Thomas Rosenthal

als ehrenamtlicher Beigeordneter gewählt.

Er ist Stellvertreter des Bürgermeisters bei dessen Verhinderung.

Wahlergebnis:

Gesetzliche Stärke des Gemeinderates:

13 Mitglieder

davon anwesend:

13 Mitglieder

abgegebene Stimmen:

13 Stimmen

davon gültige Stimmen:

13 Stimmen

ungültige Stimmen:

0 Stimmen

für den Kandidaten:

10 Stimmen

gegen den Kandidaten:

3 Stimmen

Beschluss Nr. 60 - 01 - 01- / 2024 vom 11.06.2024

Bildung des Hauptausschusses der Gemeinde Kirchworbis

Benennung von Mitgliedern und Vertretern

(1)

Für die Wahlperiode 2024 - 2029 wird ein Hauptausschuss mit 6 Mitgliedern gebildet.

(2)

Zu den Mitgliedern und Vertretern werden benannt:

Mitglieder:

Vertreter:

1.

Thomas Rosenthal

Tino Nolte

2.

Maximilian Müller

Kerstin Bolle

3.

Jens Dransfeld

Bernward Kaufung

4.

Volker Götze

Reinhard Otto

5.

Rico Suchland

Thomas Müller

6.

Benedikt Kaufung E

dgar Klingebiel

(3)

Vorsitzender ist gemäß § 26 Abs. 1 Satz 3 ThürKO der Bürgermeister, im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Stärke des Gemeinderates:

13 Mitglieder

davon anwesend: 1

3 Mitglieder

Ja - Stimmen:

13 Stimmen

Nein - Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der

Beratung und Abstimmung ausgeschlossen:

keiner.

Beschluss Nr. 60 - 01 - 02 / 2024 vom 11.06.2024

Besetzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses

(1)

Für die Wahlperiode 2024 - 2029 wird ein vorberatender Ausschuss gebildet.

(2)

Zu den Mitgliedern bzw. Vertretern werden benannt:

Mitglieder:

Vertreter:

1.

Tino Nolte

Thomas Rosenthal

2.

Kerstin Bolle

Maximilian Müller

3.

Bernward Kaufung

Jens Dransfeld

4.

Reinhardt Otto

Volker Götze

5.

Thomas Müller

Rico Suchland

6.

Edgar Klingebiel

Benedikt Kaufung

(3)

Der Vorsitzende des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses ist Herr Tino Nolte und sein Stellvertreter Herr Edgar Klingebiel.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Stärke des Gemeinderates:

13 Mitglieder

davon anwesend:

13 Mitglieder

Ja - Stimmen:

13 Stimmen

Nein - Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der

Beratung und Abstimmung ausgeschlossen:

keiner.

Beschluss Nr. 60 - 01 - 03 / 2024 vom 11.06.2024

Bestellung der Mitglieder für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“

Zu den Mitgliedern und Vertretern für die Gemeinschaftsversammlung der

Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, für die Wahlperiode 2024 bis 2029, werden gemäß § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt:

Mitglieder:

Vertreter:

1.

Rüdiger Banse

(Bürgermeister)

Thomas Rosenthal

(stellv. Bürgermeister)

2.

Bernward Kaufung

Rico Suchland

3.

Maximilian Müller

Thomas Müller

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Stärke des Gemeinderates:

13 Mitglieder

davon anwesend:

13 Mitglieder

Ja - Stimmen:

13 Stimmen

Nein - Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der

Beratung und Abstimmung ausgeschlossen:

keiner.

Beschluss Nr. 60 - 01 - 04 / 2024 vom 11.06.2024

Aufstellung des Lärmaktionsplan

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchworbis stimmt dem aufgestellten Lärmaktionsplan gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024) zu.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Stärke des Gemeinderates:

13 Mitglieder

davon anwesend:

13 Mitglieder

Ja - Stimmen:

13 Stimmen

Nein - Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der

Beratung und Abstimmung ausgeschlossen:

keiner.

Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.

Beschluss Nr. 60 - 01 - 05 / 2024 vom 11.06.2024

Feststellung der Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2021 und 2022

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchworbis stellt gemäß § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 fest.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Stärke des Gemeinderates:

13 Mitglieder

davon anwesend:

13 Mitglieder

Ja - Stimmen:

11 Stimmen

Nein - Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

2 Stimmen

Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der

Beratung und Abstimmung ausgeschlossen:

keiner.

Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.

Beschluss Nr.60 - 01 - 06 / 2024 vom 11.06.2024

Entlastung des Bürgermeisters, des stellv.Bürgermeisters und der Verwaltung für die Haushaltsjahre 2021 und 2022

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchworbis beschließt gemäß § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Entlastung des Bürgermeisters, des stellv.Bürgermeisters, soweit dieser den Bürgermeister vertreten hat und der Verwaltung für die Haushaltsjahre 2021 und 2022.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Stärke des Gemeinderates:

13 Mitglieder

davon anwesend:

13 Mitglieder

Ja - Stimmen:

11 Stimmen

Nein - Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

1 Stimme

Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der

Beratung und Abstimmung ausgeschlossen:

1 Mitglied

(Bürgermeister)

Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.

Auslegungshinweis:

Die festgestellten Jahresrechnungen mit ihren Anlagen sowie der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes liegen mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnungen und über die Entlastung in der Zeit vom 21.06.2024 bis 08.07.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Weststraße 2 in Breitenworbis öffentlich aus und werden bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde ein Beschluss, Beschluss Nr. 60 - 01 - 07 / 2024, gefasst, der nach Wegfall der Vertraulichkeitsgründe amtlich bekannt gegeben wird.

Kirchworbis, den 12.06.2024

gez. Rüdiger Banse

Bürgermeister