Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchworbis hat am 16.03.2020 in seiner öffentlichen Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Privates Grün“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Aufgrund der während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise wurde die Planung aktualisiert. Der geänderte Planentwurf wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches sind aus dem Übersichtsplan ersichtlich:
Wesentliches Ziel der Planung
Die betreffenden Flurstücke zwischen dem oberen und unteren Heerweg sind dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen und können aufgrund der aktuellen Rechtslage nicht als Gärten mit Bauland für Gartenhäuser, Garagen u. ä. genutzt werden. In diesem Bereich stehen jedoch teilweise Gebäude, die bereits mehrere Jahrzehnte von den Eigentümern genutzt werden. Mit der Überplanung können weitere wilde bauliche Aktivitäten entgegengewirkt und eine städtebauliche Ordnung geschaffen werden.
Folgende umweltrelevante Informationen und Stellungnahmen liegen vor und können ebenfalls eingesehen werden:
Benennung der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
| Landkreis Eichsfeld | 27.03.2024 |
| TLVWA Weimar | 10.04.2024 |
| TLUBN | 19.03.2024 |
| Thür. LA Archäolog. Denkmalpflege |
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| Weimar und Erfurt | 26.03.2024 |
Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB steht der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 „Privates Grün“ der Gemeinde Kirchworbis, mit Begründung und Umweltbericht im Zeitraum
vom 08.07.2024 bis 12.08.2024
im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Weststraße 2 in 37339 Breitenworbis, während der üblichen Öffnungszeiten
| Montag | 9.00 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 - 12.30 Uhr |
bereit.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. Außerhalb der Öffnungszeiten ist die Einsichtnahme auch nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB sind die Planunterlagen zusätzlich in das Internet einzustellen und können auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft https://www.eichsfeld-wipperaue.de/gemeinden-der-vg/kirchworbis/bekanntmachungen/ eingesehen werden.
gez. Banse
Bürgermeister