Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Katasterbereich Leinefelde-Worbis
Franz-Weinrich-Straße 24
37339 Leinefelde-Worbis
Telefon: 0361 57 4114-0
E-Mail: poststelle.leinefelde-worbis@tlbg.thueringen.de
Aktenzeichen: 54045622
| In der Gemeinde Breitenworbis, | |||
| Lagebezeichnung: | In den Futterwiesen |
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| Gemarkung: | Breitenworbis | Flur: 2 | Flurstück: 232 |
| wurde eine | |
| X | Grenzfeststellung |
| X | Grenzwiederherstellung |
| Abmarkung |
nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten
| vom | 15.07.2024 | bis | 14.08.2024 |
in der Zeit
| Montag - Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr |
| Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
in den Räumen des
Thüringer Landesamtes
für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)
Katasterbereich Leinefelde-Worbis
Franz-Weinrich-Straße 24
37339 Leinefelde-Worbis
eingesehen werden.
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Leinefelde-Worbis, Franz-Weinrich-Straße 24, 37339 Leinefelde-Worbis Widerspruch eingelegt werden.
Leinefelde-Worbis, 20.06.2024
Im Auftrag
gez. Bernd Lennier
stv. Referatsleiter
www.tlbg.thueringen.de