In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Buhla wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst, die hiermit bekannt gegeben werden:
Feststellung der Fraktionen und Gruppen und ihre Mitgliederzahl
Gemäß § 25 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) können sich die Gemeinderatsmitglieder zu Fraktionen zusammenschließen.
Das Nähere zur Fraktionsbildung ist in der Geschäftsordnung geregelt. Eine Fraktion kann auch aus Mitgliedern mehrerer Parteien oder Wählergruppen gebildet werden.
Die Mitglieder des Gemeinderates bilden nachstehende Fraktionen:
| 1. | Fraktion Parteilose Wählergruppe Ascherode | 2 Mitglieder |
| Vorsitzender: | Oliver Michel |
| Stellvertreter: | Volker Windolph |
| 2. | Fraktion Bürgergemeinschaft Buhla/Ascherode | 4 Mitglieder |
| Vorsitzender: | Sven Haufschild |
| Stellvertreter: | Frank Ottomann |
Wahl des ehrenamtlichen Beigeordneten
(Stellvertreter des Bürgermeisters)
Auf der Grundlage des § 32 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung wird
Herr Frank Ottomann
als ehrenamtlicher Beigeordnete gewählt.
Er ist Stellvertreter des Bürgermeisters bei dessen Verhinderung.
Wahlergebnis:
| Gesetzliche Stärke des Gemeinderates. 7 Mitglieder | ||
| davon anwesend: 7 Mitglieder | ||
| abgegebene Stimmen: 7 Stimmen | ||
| davon | gültige Stimmen: 6 Stimmen |
|
| ungültige Stimmen 0 Stimmen |
| für den Kandidaten: 6 Stimmen | ||
| gegen den Kandidaten 1 Stimme | ||
Beschluss Nr. 30-01-01/2024 vom 12.06.2024
Bestellung der Mitglieder für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“
Zu den Mitgliedern und Vertretern für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, für die Wahlperiode 2024 bis 2029 werden gemäß § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt:
| Mitglieder: | Vertreter: |
| Rüdiger Wetterau (Bürgermeister) | Sven Haufschild |
| Frank Ottomann | Peter Kallmeyer |
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 7 Mitglieder
davon anwesend: 7 Mitglieder
Ja-Stimmen: 7 Stimmen
Nein-Stimmen: /
Stimmenthaltungen: /
Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner
Beschluss Nr. 30-01-02/2024 vom 12.06.2024
Aufstellung des Lärmaktionsplans
Der Gemeinderat der Gemeinde Buhla stimmt dem aufgestellten Lärmaktionsplan gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024) zu.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 7 Mitglieder
davon anwesend: 7 Mitglieder
Ja-Stimmen: 5 Stimmen
Nein-Stimmen: 1 Stimme
Stimmenthaltungen: 1 Stimme
Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner
Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.
Beschluss Nr. 30-01-03/2024 vom 12.06.2024
Ernennung des Ortsbrandmeisters und stellv. Ortsbrandmeisters der
Freiwilligen Feuerwehr Buhla zu Ehrenbeamten auf Zeit
Auf der Grundlage des § 15 Abs. 4 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutz-gesetz - ThBGKG), in der jeweils gültigen Fassung, i.V.m. § 5 Beamtenstatusgesetz (BeamtenStG), in der jeweils gültigen Fassung, sowie § 11 der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Buhla, in der zur Zeit gültigen Fassung, beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Buhla
den Ortsbrandmeister,
Herrn Karsten Haufschild
und
den stellv. Ortsbrandmeister,
Herrn Dolph Steinecke
in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit zu nennen.
Die Ernennung des Ortsbrandmeisters und stellv. Ortsbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr Buhla erfolgt zum 13.06.2024.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 7 Mitglieder
davon anwesend: 7 Mitglieder
Ja-Stimmen: 7 Stimmen
Nein-Stimmen: /
Stimmenthaltungen: /
Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner
Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.
Wahl des ehrenamtlichen stellvertretenden Ortsteilbürgermeisters
Für die Legislaturperiode 2024-2029 wird von den Mitgliedern des Ortsteilrates
Frau Katrin Handritzke
als ehrenamtliche stellvertretende Ortsteilbürgermeisterin für den Ortsteil Ascherode gewählt.
Sie ist Stellvertreterin des ehrenamtlichen Ortsteilbürgermeisters bei dessen Verhinderung.
Wahlergebnis:
| Gesetzliche Stärke des Ortsteilrates 5 Mitglieder | ||
| davon anwesend: 4 Mitglieder | ||
| abgegebene Stimmen: 4 Stimmen | ||
| davon | gültige Stimmen: 4 Stimmen |
|
| ungültige Stimmen / |
| für den Kandidaten: 4 Stimmen | ||
| gegen den Kandidaten / | ||
Buhla, den 14.05.2024
Rüdiger Wetterau — - Dienstsiegel -
Bürgermeister