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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"
Ausgabe 13/2025
Nichtamtlicher Teil
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Hinweis zur Einhaltung der Vorschriften der Friedhofssatzung der Gemeinde Haynrode

Die Gemeinde Haynrode hat mit der Bereitstellung von Flächen für Urnen-gemeinschaftsgrabstätten mit Namenskennzeichnung an der Stele und für Rasen-erdgräber eine Bestattungsmöglichkeit auf den Friedhöfen in Haynrode angeboten, die von den Nutzungsberechtigten keinen Pflegeaufwand abfordern.

Blumen, Sträuße und Kerzen können nur nach der Bestattung auf den zur Grabstelle gehörenden Rasen- und Sockelflächen abgelegt werden. Bei Aufnahme der Rasenpflege wird der Grabschmuck entfernt. Die Rasenfläche einschließlich der als Mähkante dienenden Sockelfläche ist anschließend für die Pflegarbeiten komplett freizuhalten.

Bei Nichtbeachtung sind die Bediensteten der Gemeinde angewiesen, diesen Schmuck entschädigungslos zu entfernen.

Um entsprechende Beachtung wird gebeten.

gez. Friedhofverwaltung Haynrode