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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"
Ausgabe 13/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Gemeinde Kirchworbis für das Haushaltsjahr 2026

1.

Amtliche Bekanntmachung

Gemäß § 13 der Hauptsatzung gibt die Gemeinde Kirchworbis die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 bekannt.

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Kirchworbis schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, sie sind diese Verstöße unbeachtlich.

2.

Beschluss- und Bestätigungsvermerk

2.1

Mit Beschluss vom 11.05.2026, Beschluss Nr. 60-10-72/2026, hat der Gemeinderat der Gemeinde Kirchworbis die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen.

2.2

Die Haushaltssatzung 2026 mit Haushaltsplan und Anlagen wurden der Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld vorgelegt. Die rechtsaufsichtliche Würdigung erfolgte mit Schreiben vom 12.06.2026. Die Haushaltssatzung 2026 kann sofort öffentlich bekannt gegeben werden.

3.

Auslegungshinweis

Die Haushaltssatzung 2026 mit Haushaltsplan und Anlagen liegen in der Zeit vom 03.07.2026 bis 20.07.2026 zu den bekannten Öffnungszeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Kämmerei, Weststraße 2 in Breitenworbis aus.

Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres kann der Haushaltsplan mit Anlagen bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Kämmerei, zu den bekannten Öffnungszeiten eingesehen werden.

Haushaltssatzung

der Gemeinde Kirchworbis

für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 55 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der derzeit gültigen Fassung, erlässt die Gemeinde Kirchworbis folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen 

und Ausgaben mit

und im Vermögenshaushalt 

in den Einnahmen

 und Ausgaben mit

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

nicht besetzt ¹⁾

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan

wird auf 395.000,00 Euro festgesetzt.

§ 6

Es gilt der vom Gemeinderat am 11. Mai 2026 beschlossene Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Kirchworbis, den 15.06.2026

Gemeinde Kirchworbis

Rüdiger Banse (Siegel)

Bürgermeister

¹⁾ Die Hebesätze für Grundsteuern und Gewerbesteuer werden in einer gesonderten Hebesatz-Satzung festgelegt.