| 1. | Amtliche Bekanntmachung | |
| Gemäß § 13 der Hauptsatzung gibt die Gemeinde Kirchworbis die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 bekannt. | |
| Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Kirchworbis schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, sie sind diese Verstöße unbeachtlich. | |
| 2. | Beschluss- und Bestätigungsvermerk | |
| 2.1 | Mit Beschluss vom 11.05.2026, Beschluss Nr. 60-10-72/2026, hat der Gemeinderat der Gemeinde Kirchworbis die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen. |
| 2.2 | Die Haushaltssatzung 2026 mit Haushaltsplan und Anlagen wurden der Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld vorgelegt. Die rechtsaufsichtliche Würdigung erfolgte mit Schreiben vom 12.06.2026. Die Haushaltssatzung 2026 kann sofort öffentlich bekannt gegeben werden. |
| 3. | Auslegungshinweis | |
| Die Haushaltssatzung 2026 mit Haushaltsplan und Anlagen liegen in der Zeit vom 03.07.2026 bis 20.07.2026 zu den bekannten Öffnungszeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Kämmerei, Weststraße 2 in Breitenworbis aus. | |
| Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres kann der Haushaltsplan mit Anlagen bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Kämmerei, zu den bekannten Öffnungszeiten eingesehen werden. | |
Aufgrund des § 55 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der derzeit gültigen Fassung, erlässt die Gemeinde Kirchworbis folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.373.400,00 Euro |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 382.100,00 Euro |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
nicht besetzt ¹⁾
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf 395.000,00 Euro festgesetzt.
§ 6
Es gilt der vom Gemeinderat am 11. Mai 2026 beschlossene Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Kirchworbis, den 15.06.2026
Gemeinde Kirchworbis
Rüdiger Banse (Siegel)
Bürgermeister
¹⁾ Die Hebesätze für Grundsteuern und Gewerbesteuer werden in einer gesonderten Hebesatz-Satzung festgelegt.