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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"
Ausgabe 14/2023
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Gemeinde Breitenworbis für das Haushaltsjahr 2023

1.

Amtliche Bekanntmachung

Gemäß § 16 der Hauptsatzung gibt die Gemeinde Breitenworbis die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 bekannt.

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Bestätigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Breitenworbis schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden.

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind die Verstöße unbeachtlich.

2.

Beschluss- und Bestätigungsvermerk

2.1

Mit Beschluss vom 06.06.2023, Beschluss Nr. 20 - 36 - 249 / 2023, hat der Gemeinderat der Gemeinde Breitenworbis die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.

Die Bestimmungen der Haushaltssatzung enthalten keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

2.2

Die Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan und Anlagen wurden der Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld am 06.06.2023 vorgelegt.

Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 22.06.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 bestätigt und die vorzeitige Bekanntmachung zugelassen.

3.

Auslegungshinweis

Die Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan und Anlagen liegen in der Zeit vom 07.07.2023 bis 24.07.2023 zu den bekannten Öffnungszeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Kämmerei, Weststraße 2 in Breitenworbis aus.

Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres kann der Haushaltsplan mit Anlagen in der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Kämmerei, zu den bekannten Öffnungszeiten eingesehen werden.

Haushaltssatzung der

Gemeinde Breitenworbis

für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 55 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung, erlässt die Gemeinde Breitenworbis folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

5.286.600 Euro

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

2.613.800 Euro

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 2.313.000 Euro festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)

271 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

389 v.H.

2.

Gewerbesteuer

395 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 880.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Es gilt der vom Gemeinderat am 6. Juni 2023 beschlossene Stellenplan.

§ 7

Die finanziellen Mittel des Ortsteiles werden in Höhe von 5,00 € je Einwohner in dem Ortsteil zum 31. Dezember des Haushaltsvorvorjahres festgelegt (§ 45 Abs. 6 ThürKO).

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Breitenworbis, den 23. Juni 2023

gez. Cornelius Fütterer  —  (Siegel)

Bürgermeister