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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"
Ausgabe 14/2025
Amtlicher Teil
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Gemeinde Kirchworbis

1.

Amtliche Bekanntmachung

Gemäß § 13 der Hauptsatzung gibt die Gemeinde Kirchworbis die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 bekannt.

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Kirchworbis schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden.

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

2.

Beschluss- und Genehmigungsvermerk

2.1

Mit Beschluss vom 08.05.2025, Beschluss Nr. 60-05-34/2025, hat der Gemeinderat der Gemeinde Kirchworbis die Haushaltssatzung für das Haushaltjahr 2025 beschlossen.

Der § 2 der Haushaltssatzung enthält genehmigungspflichtige Bestandteile.

2.2

Die Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan und Anlagen wurden der Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld am 13.05.2025 vorgelegt.

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2025 ist mit Bescheid vom 24.06.2025 erfolgt.

3.

Auslegungshinweis

Die Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan und Anlagen liegen in der Zeit vom 18.07.2025 bis zum 04.08.2025 zu den bekannten Öffnungszeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Kämmerei, Weststraße 2 in Breitenworbis aus.

Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres kann der Haushaltsplan mit Anlagen bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Kämmerei, zu den bekannten Öffnungszeiten eingesehen werden.

Haushaltssatzung

der Gemeinde Kirchworbis

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 55 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der derzeit gültigen Fassung, erlässt die Gemeinde Kirchworbis folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

2.326.200,00 Euro

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

1.177.500,00 Euro

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 200.000 Euro festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

nicht besetzt ¹⁾

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 385.000,00 Euro festgesetzt.

§ 6

Es gilt der vom Gemeinderat am 8. Mai 2025 beschlossene Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Kirchworbis, den 30. Juni 2025

Gemeinde Kirchworbis —  (Siegel)

Rüdiger Banse

Bürgermeister

¹⁾ Die Hebesätze für Grundsteuern und Gewerbesteuer werden in einer gesonderten Hebesatz-Satzung festgelegt.