| 1. | Amtliche Bekanntmachung | |
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| Gemäß § 13 der Hauptsatzung gibt die Gemeinde Kirchworbis die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 bekannt. | |
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| Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Kirchworbis schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. | |
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| Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. | |
| 2. | Beschluss- und Genehmigungsvermerk | |
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| 2.1 | Mit Beschluss vom 08.05.2025, Beschluss Nr. 60-05-34/2025, hat der Gemeinderat der Gemeinde Kirchworbis die Haushaltssatzung für das Haushaltjahr 2025 beschlossen. |
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| Der § 2 der Haushaltssatzung enthält genehmigungspflichtige Bestandteile. |
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| 2.2 | Die Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan und Anlagen wurden der Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld am 13.05.2025 vorgelegt. |
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| Die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2025 ist mit Bescheid vom 24.06.2025 erfolgt. |
| 3. | Auslegungshinweis | |
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| Die Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan und Anlagen liegen in der Zeit vom 18.07.2025 bis zum 04.08.2025 zu den bekannten Öffnungszeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Kämmerei, Weststraße 2 in Breitenworbis aus. | |
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| Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres kann der Haushaltsplan mit Anlagen bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Kämmerei, zu den bekannten Öffnungszeiten eingesehen werden. | |
der Gemeinde Kirchworbis
für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund des § 55 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der derzeit gültigen Fassung, erlässt die Gemeinde Kirchworbis folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen | |
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| und Ausgaben mit | 2.326.200,00 Euro |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen | |
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| und Ausgaben mit | 1.177.500,00 Euro |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 200.000 Euro festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
nicht besetzt ¹⁾
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 385.000,00 Euro festgesetzt.
§ 6
Es gilt der vom Gemeinderat am 8. Mai 2025 beschlossene Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Kirchworbis, den 30. Juni 2025
Gemeinde Kirchworbis — (Siegel)
Rüdiger Banse
Bürgermeister
¹⁾ Die Hebesätze für Grundsteuern und Gewerbesteuer werden in einer gesonderten Hebesatz-Satzung festgelegt.