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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"
Ausgabe 14/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

14. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Breitenworbis am 07.07.2026

Im öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Breitenworbis wurden 4 Beschlüsse gefasst, die hiermit amtlich bekannt gegeben werden:

Beschluss Nr. 20 - 14 - 134 / 2026 vom 07.07.2026

Städtebauliche Satzung der Gemeinde Breitenworbis

Planverfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 10 „Kleine Linde" (OT Bernterode) der Gemeinde Breitenworbis gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB

Abwägungs- und Satzungsbeschluss gemäß § 34 Abs. 6 i.V.m. § 10 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Breitenworbis beschließt in seiner öffentlichen Sitzung:

1.

Die Abwägung der zum Entwurf zur Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 10 „Kleine Linde" (OT Bernterode) der Gemeinde Breitenworbis gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB. Die berücksichtigten, teilweise berücksichtigten und nicht berücksichtigten Stellungnahmen einschließlich der Abwägung der Gemeinde Breitenworbis sind Bestandteil des Abwägungsprotokolls und liegen der Verfahrensakte bei. Die Mitteilung des Abwägungsergebnisses hat gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB zu erfolgen.

2.

Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind erforderlich und zurzeit verfügbar: Regionalplan Nordthüringen (RP-NT 2012), Eingriffsbeurteilung mit integriertem Grünordnungsplan, Infoblatt Bodenschutz und Stellungnahmen der Fachbehörden.

Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Gemeinde Breitenworbis zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 Abs. 4 Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass keine weiteren Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen sind.

3.

Der Inhalt der Planzeichnung (Teil 1A und Teil B) und der textlichen Festsetzungen (Teil 3) wird gemäß § 34 Abs. 6 i.V.m. § 10 BauGB § 19 ThürKO als Satzung beschlossen.

4.

Die Begründung wird gebilligt.

Anlage: Übersichtsplan mit dem räumlichen Geltungsbereich der Planung

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 17 Mitglieder

davon anwesend: 11 Mitglieder

Ja - Stimmen : 11 Stimmen

Nein - Stimmen: /

Stimmenthaltungen: /

Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner.

Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.

 

 

Beschluss Nr. 20 - 14 - 135 / 2026 vom 07.07.2026

Absichtsbeschluss - Kommunale Zusammenarbeit

Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Gemeinde Breitenworbis und der Stadt Leinefelde-Worbis

Der Gemeinderat der Gemeinde Breitenworbis beschließt zur gemeinem Aufgabenerfüllung der Atemschutzwerkstatt, die kommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Leinefelde-Worbis.

Der Bürgermeister wird ermächtigt den öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Gemeinde Breitenworbis und der Stadt Leinefelde-Worbis, mit einer Mindestvertragslaufzeit von 5 Jahren abzuschließen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 17 Mitglieder

davon anwesend: 11 Mitglieder

Ja - Stimmen : 11 Stimmen

Nein - Stimmen: /

Stimmenthaltungen: /

Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner.

Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.

Beschluss Nr. 20 - 14 - 136 / 2026 vom 07.07.2026

Ernennung des Gemeindebrandmeisters und des stellv. Gemeindebrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr Breitenworbis, Abt. Breitenworbis und Abt. Bernterode

Auf der Grundlage des § 18 Abs. 6 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (ThürBKG) i.V.m. § 1 Abs. 5 und Abs. 6 der Feuerwehrsatzung beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Breitenworbis

<

die Berufung des Gemeindebrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr Breitenworbis, Abt. Breitenworbis und Abt. Bernterode

Herrn Andreas Kramer

und

<

die Berufung des stellv. Gemeindebrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr Breitenworbis, Abt. Breitenworbis und Abt. Bernterode

Herrn Andreas Scherneck

für die Dauer ihrer Amtszeit in das Ehrenbeamtenverhältnis.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 17 Mitglieder

davon anwesend: 11 Mitglieder

Ja - Stimmen : 11 Stimmen

Nein - Stimmen: /

Stimmenthaltungen: /

Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner.

Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.

Beschluss Nr. 20 - 14 - 137 / 2026 vom 07.07.2026

Ernennung des Wehrführers und stellv. Wehrführers für die Freiwillige Feuerwehr Abt. Breitenworbis

Auf der Grundlage des § 18 Abs. 6 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG) i.V.m. § 11 Abs. 9 der Feuerwehrsatzung beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Breitenworbis 

<

die Berufung des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Breitenworbis, Abt. Breitenworbis

Herrn Andreas Kramer

und

<

die Berufung des stellv. Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Breitenworbis, Abt. Breitenworbis

Herrn Jan Reinhardt

für die Dauer ihrer Amtszeit in das Ehrenbeamtenverhältnis.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 17 Mitglieder

davon anwesend: 11 Mitglieder

Ja - Stimmen : 11 Stimmen

Nein - Stimmen: /

Stimmenthaltungen: /

Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner.

Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung der Gemeinderatssitzung wurden 9 Beschlüsse, Beschluss Nr. 20-14-138/2026 bis Beschluss Nr. 20-14-146/2026, gefasst, die nach Wegfall der Vertraulichkeitsgründe amtlich bekannt gegeben werden.

Breitenworbis, den 08.07.2026

gez.

Cornelius Fütterer

Bürgermeister