Im öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Breitenworbis wurden 4 Beschlüsse gefasst, die hiermit amtlich bekannt gegeben werden:
Beschluss Nr. 20 - 14 - 134 / 2026 vom 07.07.2026
Städtebauliche Satzung der Gemeinde Breitenworbis
Planverfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 10 „Kleine Linde" (OT Bernterode) der Gemeinde Breitenworbis gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
Abwägungs- und Satzungsbeschluss gemäß § 34 Abs. 6 i.V.m. § 10 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Breitenworbis beschließt in seiner öffentlichen Sitzung:
| 1. | Die Abwägung der zum Entwurf zur Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 10 „Kleine Linde" (OT Bernterode) der Gemeinde Breitenworbis gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB. Die berücksichtigten, teilweise berücksichtigten und nicht berücksichtigten Stellungnahmen einschließlich der Abwägung der Gemeinde Breitenworbis sind Bestandteil des Abwägungsprotokolls und liegen der Verfahrensakte bei. Die Mitteilung des Abwägungsergebnisses hat gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB zu erfolgen. |
| 2. | Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind erforderlich und zurzeit verfügbar: Regionalplan Nordthüringen (RP-NT 2012), Eingriffsbeurteilung mit integriertem Grünordnungsplan, Infoblatt Bodenschutz und Stellungnahmen der Fachbehörden. Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Gemeinde Breitenworbis zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 Abs. 4 Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass keine weiteren Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen sind. |
| 3. | Der Inhalt der Planzeichnung (Teil 1A und Teil B) und der textlichen Festsetzungen (Teil 3) wird gemäß § 34 Abs. 6 i.V.m. § 10 BauGB § 19 ThürKO als Satzung beschlossen. |
| 4. | Die Begründung wird gebilligt. |
Anlage: Übersichtsplan mit dem räumlichen Geltungsbereich der Planung
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 17 Mitglieder
davon anwesend: 11 Mitglieder
Ja - Stimmen : 11 Stimmen
Nein - Stimmen: /
Stimmenthaltungen: /
Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner.
Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.
Beschluss Nr. 20 - 14 - 135 / 2026 vom 07.07.2026
Absichtsbeschluss - Kommunale Zusammenarbeit
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Gemeinde Breitenworbis und der Stadt Leinefelde-Worbis
Der Gemeinderat der Gemeinde Breitenworbis beschließt zur gemeinem Aufgabenerfüllung der Atemschutzwerkstatt, die kommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Leinefelde-Worbis.
Der Bürgermeister wird ermächtigt den öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Gemeinde Breitenworbis und der Stadt Leinefelde-Worbis, mit einer Mindestvertragslaufzeit von 5 Jahren abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 17 Mitglieder
davon anwesend: 11 Mitglieder
Ja - Stimmen : 11 Stimmen
Nein - Stimmen: /
Stimmenthaltungen: /
Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner.
Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.
Beschluss Nr. 20 - 14 - 136 / 2026 vom 07.07.2026
Ernennung des Gemeindebrandmeisters und des stellv. Gemeindebrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr Breitenworbis, Abt. Breitenworbis und Abt. Bernterode
Auf der Grundlage des § 18 Abs. 6 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (ThürBKG) i.V.m. § 1 Abs. 5 und Abs. 6 der Feuerwehrsatzung beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Breitenworbis
| < | die Berufung des Gemeindebrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr Breitenworbis, Abt. Breitenworbis und Abt. Bernterode Herrn Andreas Kramer |
| und | |
| < | die Berufung des stellv. Gemeindebrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr Breitenworbis, Abt. Breitenworbis und Abt. Bernterode Herrn Andreas Scherneck |
für die Dauer ihrer Amtszeit in das Ehrenbeamtenverhältnis.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 17 Mitglieder
davon anwesend: 11 Mitglieder
Ja - Stimmen : 11 Stimmen
Nein - Stimmen: /
Stimmenthaltungen: /
Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner.
Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.
Beschluss Nr. 20 - 14 - 137 / 2026 vom 07.07.2026
Ernennung des Wehrführers und stellv. Wehrführers für die Freiwillige Feuerwehr Abt. Breitenworbis
Auf der Grundlage des § 18 Abs. 6 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG) i.V.m. § 11 Abs. 9 der Feuerwehrsatzung beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Breitenworbis
| < | die Berufung des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Breitenworbis, Abt. Breitenworbis Herrn Andreas Kramer |
| und |
|
| < | die Berufung des stellv. Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Breitenworbis, Abt. Breitenworbis Herrn Jan Reinhardt |
für die Dauer ihrer Amtszeit in das Ehrenbeamtenverhältnis.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 17 Mitglieder
davon anwesend: 11 Mitglieder
Ja - Stimmen : 11 Stimmen
Nein - Stimmen: /
Stimmenthaltungen: /
Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner.
Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung der Gemeinderatssitzung wurden 9 Beschlüsse, Beschluss Nr. 20-14-138/2026 bis Beschluss Nr. 20-14-146/2026, gefasst, die nach Wegfall der Vertraulichkeitsgründe amtlich bekannt gegeben werden.
Breitenworbis, den 08.07.2026
gez.
Cornelius Fütterer
Bürgermeister