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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"
Ausgabe 15/2026
Nichtamtlicher Teil
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Hinweise für Rasenerdgrabstätten

Bespielfoto

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§ 20 Abs. 9 der Friedhofsatzung

Das Abstellen von Grabschmuck (Blumen, Kerzen u. ä.) ist nur im Bereich der verbleibenden Sockelfläche vor dem Grabmal zulässig. Eine Breite von 10 cm muss umlaufend für Mäharbeiten freigehalten werden. Bei Aufnahme der Rasenpflege wird jeglicher, nicht ordnungsgemäß platzierter Grabschmuck, entschädigungslos entfernt.

Für den Ablauf der reibungslosen Pflegearbeiten an diesen Grabstätten bitten wir um das Verständnis der Nutzungsberechtigten und um die Beachtung dieser Regelung.

gez. Friedhofsverwaltung