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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"
Ausgabe 15/2026
Nichtamtlicher Teil
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Unerlaubte Drohnenflüge

In den Gemeinden unserer Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“ häuften sich in den letzten Wochen Beschwerden über unerlaubte Drohnenflüge.

Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass für unerlaubte Drohnenflüge über Wohngrundstücken oder in Wohngebieten in Deutschland Bußgelder von bis zu 50.000 € verhängt werden können.

Bei schweren Gefährdungen oder Verletzungen der Privatsphäre können darüber hinaus Geld- oder Freiheitsstrafen in Betracht kommen.

Wann Überflüge verboten sind:

Generelles Verbot:

Der Überflug von Wohngrundstücken mit Drohnen von mehr als 250 Gramm ist grundsätzlich unzulässig, soweit keine ausdrückliche Zustimmung der Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten vorliegt.

Kameradrohnen:

Der Überflug von Wohngrundstücken ist auch bei leichteren Drohnen verboten, wenn diese mit einer Kamera oder vergleichbaren Aufnahme- oder Übertragungseinrichtung ausgestattet sind und keine ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten vorliegt.