| 1. | Amtliche Bekanntmachung | |
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| Gemäß § 13 der Hauptsatzung gibt die Gemeinde Buhla die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 bekannt. | |
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| Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Bestätigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Breitenworbis schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. | |
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| Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. | |
| 2. | Beschluss- und Bestätigungsvermerk | |
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| 2.1 | Mit Beschluss vom 13.03.2024 Beschluss Nr. 30-26-75/2024, hat der Gemeinderat der Gemeinde Buhla die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen beschlossen. |
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| Die Bestimmungen der Haushaltssatzung enthalten keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. |
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| 2.2 | Die Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan und Anlagen wurden der Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld am 19.03.2024 vorgelegt. |
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| Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 22.07.2024 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 bestätigt und die vorzeitige Bekanntmachung zugelassen. |
| 3. | Auslegungshinweis | |
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| Die Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan und Anlagen liegen in der Zeit vom 16.08.2024 bis 04.08.2024 zu den bekannten Öffnungszeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Kämmerei, Weststraße 2 in Breitenworbis aus. | |
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| Der Haushaltsplan und die Anlagen können bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsplanes während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Kämmerei Westraße 2 in Breitenworbis eingesehen werden. | |
Aufgrund des § 55 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung, erlässt die Gemeinde Buhla folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
| Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 599.300 Euro |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmenund Ausgaben mit | 74.800 Euro |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 300 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 400 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer
| 395 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 95.000,00 Euro festgesetzt
§ 6
Es gilt der vom Gemeinderat am 13. März 2024 beschlossene Stellenplan.
§ 7
Die finanziellen Mittel des Ortsteiles werden in Höhe von 5,00 € je Einwohner in dem Ortsteil zum 31. Dezember des Haushaltsvorvorjahres festgelegt (§ 45 Abs. 6 ThürKO).
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Buhla, den 22.07.2024
Gemeinde Buhla
Rüdiger Wetterau
Bürgermeister — (Siegel)