Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"
Ausgabe 16/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gemeinde Buhla

1.

Amtliche Bekanntmachung

Gemäß § 13 der Hauptsatzung gibt die Gemeinde Buhla die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 bekannt.

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Bestätigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Breitenworbis schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden.

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

2.

Beschluss- und Bestätigungsvermerk

2.1

Mit Beschluss vom 13.03.2024 Beschluss Nr. 30-26-75/2024, hat der Gemeinderat der Gemeinde Buhla die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen beschlossen.

Die Bestimmungen der Haushaltssatzung enthalten keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

2.2

Die Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan und Anlagen wurden der Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld am 19.03.2024 vorgelegt.

Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 22.07.2024 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 bestätigt und die vorzeitige Bekanntmachung zugelassen.

3.

Auslegungshinweis

Die Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan und Anlagen liegen in der Zeit vom 16.08.2024 bis 04.08.2024 zu den bekannten Öffnungszeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Kämmerei, Weststraße 2 in Breitenworbis aus.

Der Haushaltsplan und die Anlagen können bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsplanes während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Kämmerei Westraße 2 in Breitenworbis eingesehen werden.

Haushaltssatzung der Gemeinde Buhla für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 55 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung, erlässt die Gemeinde Buhla folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

599.300 Euro

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmenund Ausgaben mit

74.800 Euro

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)

300 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

400 v.H.

2.

Gewerbesteuer

395 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 95.000,00 Euro festgesetzt

§ 6

Es gilt der vom Gemeinderat am 13. März 2024 beschlossene Stellenplan.

§ 7

Die finanziellen Mittel des Ortsteiles werden in Höhe von 5,00 € je Einwohner in dem Ortsteil zum 31. Dezember des Haushaltsvorvorjahres festgelegt (§ 45 Abs. 6 ThürKO).

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Buhla, den 22.07.2024

Gemeinde Buhla

Rüdiger Wetterau

Bürgermeister  —  (Siegel)