Aus gegebenem Anlass weise ich auf den § 16 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Haynrode (OBV) hin. Danach dürfen Anpflanzungen einschließlich Wurzelwerk, insbesondere Zweige von Bäumen, Sträuchern und Hecken nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen. Der Verkehrsraum muss über Geh- und Radwegen bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 m, über der Fahrbahn bis zu einer Höhe von mindestens 4,50 m freigehalten werden.
Andreas Heiroth
Bürgermeister