Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kirchworbis wurden 4 Beschlüsse
Beschluss Nr. 60 - 06 - 45 / 2025
Beschluss Nr. 60 - 06 - 46 / 2025
Beschluss Nr. 60 - 06 - 47 / 2025
Beschluss Nr. 60 - 06 - 48 / 2025
gefasst, die nach Wegfall der Vertraulichkeitsgründe amtlich bekannt gegeben werden.
Im öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kirchworbis wurden 6 Beschlüsse gefasst, die hiermit amtlich bekannt gegeben werden:
| 1. | Beschluss Nr. 60 - 06 - 49 / 2025 vom 01.09.2025 |
| Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 |
| Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchworbis stellt gemäß § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 fest. |
| Abstimmungsergebnis: |
| Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 13 Mitglieder |
| davon anwesend: 12 Mitglieder |
| Ja - Stimmen: 10 Stimmen |
| Nein - Stimmen: / |
| Stimmenthaltungen. 2 Stimmen |
| Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner |
| Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen. |
| Auslegungshinweis: |
| Die festgestellte Jahresrechnung mit ihren Anlagen sowie der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes liegen mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung des Bürgermeisters, des stellv.Bürgermeisters und der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2023, in der Zeit vom 12.09.2025 bis zum 29.09.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Weststraße 2 in Breitenworbis öffentlich aus und werden bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. |
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| 2. | Beschluss Nr. 60 - 06 - 50 / 2025 vom 01.09.2025 |
| Entlastung des Bürgermeisters, des stellv.Bürgermeisters und der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2023 |
| Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchworbis beschließt gemäß § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Entlastung des Bürgermeisters, des stellv.Bürgermeisters, soweit dieser den Bürgermeister vertreten hat, und der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2023. |
| Abstimmungsergebnis: |
| Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 13 Mitglieder |
| davon anwesend: 12 Mitglieder |
| Ja - Stimmen: 8 Stimmen |
| Nein - Stimmen: / |
| Stimmenthaltungen: 3 Stimmen |
| Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: 1 Mitglied — (Bürgermeister) |
| Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen. |
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| 3. | Beschluss Nr. 60 - 06 - 51 / 2025 vom 01.09.2025 | |
| 1.Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kirchworbis | |
| Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchworbis beschließt die 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kirchworbis. | |
| Abstimmungsergebnis: | |
| Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 13 Mitglieder | |
| davon anwesend: 12 Mitglieder | |
| Ja - Stimmen: 12 Stimmen | |
| Nein - Stimmen: / | |
| Stimmenthaltungen: / | |
| Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner | |
| Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen. | |
| Die Satzungsänderung wird nach dem Genehmigungsverfahren für Satzungen amtlich bekannt gegeben. | |
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| 4. | Beschluss Nr. 60 - 06 - 52 / 2025 vom 01.09.2025 |
| Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Kirchworbis |
| Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchworbis beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Kirchworbis. |
| Abstimmungsergebnis: |
| Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 13 Mitglieder |
| davon anwesend: 12 Mitglieder |
| Ja - Stimmen: 11 Stimmen |
| Nein - Stimmen: / |
| Stimmenthaltungen: 1 Stimme |
| Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKo von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner |
| Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen. |
| Die Geschäftsordnung kann auf der Internetseite www.eichsfeld-wipperaue.de, unter Kirchworbis, Satzungen eingesehen werden. |
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| 5. | Beschluss Nr. 60 - 06 - 53 / 2025 vom 01.09.2025 |
| Überplanmäßige Ausgabe |
| Sanierung der Wohnung in der Hauptstraße 33, Kirchworbis |
| Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchworbis bestätigt die Dringlichkeit der Eilentscheidung des Bürgermeisters bezüglich der Sanierung der Wohnung und stimmt der überplanmäßigen Ausgabe auf der Haushaltsstelle 06000.50000 in Höhe von insgesamt 8.382,46 € zu. |
| Abstimmungsergebnis: |
| Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 13 Mitglieder |
| davon anwesend: 12 Mitglieder |
| Ja - Stimmen: 12 Stimmen |
| Nein - Stimmen: / |
| Stimmenthaltungen: / |
| Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner |
| Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen. |
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| 6. | Beschluss Nr. 60 - 06 - 54 / 2025 vom 01.09.2025 |
| Erlass der Kartensteuer für die Sommerkirmes im Juli 2025 |
| Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchworbis stimmt dem Antrag des Sportvereins SV Viktoria Kirchworbis auf Erlass der Kartensteuer für die im Juli 2025 stattgefundene Sommerkirmes zu. |
| Abstimmungsergebnis: |
| Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 13 Mitglieder |
| davon anwesend: 12 Mitglieder |
| Ja - Stimmen: 12 Stimmen |
| Nein - Stimmen: / |
| Stimmenthaltungen: / |
| Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner |
| Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen. |
Kirchworbis, 02.09.2025
Rüdiger Banse
Bürgermeister