Im öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Haynrode wurden 4 Beschlüsse gefasst, die hiermit amtlich bekannt gegeben werden:
| 1. | Beschluss Nr. 50 - 12 - 47 / 2025 vom 28.08.2025 |
| Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 |
| Der Gemeinderat der Gemeinde Haynrode stellt gemäß § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 fest. |
| Abstimmungsergebnis: |
| Gesetzliche Soll-Stärke des Gemeinderates: 9 Mitglieder |
| Gesetzliche Ist-Stärke des Gemeinderates: 7 Mitglieder |
| davon anwesend: 6 Mitglieder |
| Ja - Stimmen: 6 Stimmen |
| Nein - Stimmen: / |
| Stimmenthaltungen: / |
| Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner. |
| Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen. |
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| 2. | Beschluss Nr. 50 - 12 - 48 / 2025 vom 28.08.2025 |
| Entlastung des Bürgermeisters, des stellv.Bürgermeisters und der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2023 |
| Der Gemeinderat der Gemeinde Haynrode beschließt gemäß § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Entlastung des Bürgermeisters, des stellv. Bürgermeisters, soweit dieser den Bürgermeister vertreten hat, und der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2023. |
| Abstimmungsergebnis: |
| Gesetzliche Soll-Stärke des Gemeinderates: 9 Mitglieder |
| Gesetzliche Ist-Stärke des Gemeinderates: 7 Mitglieder |
| davon anwesend: 6 Mitglieder |
| Ja - Stimmen: 4 Stimmen |
| Nein - Stimmen: / |
| Stimmenthaltungen: 1 Stimme |
| Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: 1 Mitglied — (Bürgermeister) |
| Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen. |
| Auslegungshinweis: |
| Die festgestellte Jahresrechnung mit ihren Anlagen sowie der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes liegen mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom 12.09.2025 bis zum 29.09.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Weststraße 2 in Breitenworbis öffentlich aus und werden bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Verfügung gehalten. |
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| 3. | Beschluss Nr. 50 - 12 - 49 / 2025 vom 28.08.2025 |
| Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Haynrode |
| Der Gemeinderat der Gemeinde Haynrode beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Haynrode. |
| Abstimmungsergebnis: |
| Gesetzliche Soll-Stärke des Gemeinderates: 9 Mitglieder |
| Gesetzliche Ist-Stärke des Gemeinderates: 7 Mitglieder |
| davon anwesend: 6 Mitglieder |
| Ja - Stimmen: 6 Stimmen |
| Nein - Stimmen: / |
| Stimmenthaltungen: / |
| Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner |
| Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen. |
| Die Geschäftsordnung kann auf der Internetseite www.eichsfeld-wipperaue, Haynrode, Satzungen eingesehen werden. |
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| 4. | Beschluss Nr. 50 - 12 - 50 / 2025 vom 28.08.2025 |
| Satzung zur Aufhebung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Nutzung des Schulungsraumes der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Haynrode |
| Der Gemeinderat der Gemeinde Haynrode beschließt die Satzung zur Aufhebung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Nutzung des Schulungsraumes der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Haynrode. |
| Abstimmungsergebnis: |
| Gesetzliche Soll-Stärke des Gemeinderates: 9 Mitglieder |
| Gesetzliche Ist-Stärke des Gemeinderates: 7 Mitglieder |
| davon anwesend: 6 Mitglieder |
| Ja - Stimmen: 6 Stimmen |
| Nein - Stimmen: / |
| Stimmenthaltungen: / |
| Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner. |
| Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen. |
| Die Aufhebungssatzung wird nach dem Genehmigungsverfahren für Satzungen amtlich bekannt gegeben. |
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Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden 7 Beschlüsse,
Beschluss Nr. 50 - 12 - 51 / 2025
Beschluss Nr. 50 - 12 - 52 / 2025
Beschluss Nr. 50 - 12 - 53 / 2025
Beschluss Nr. 50 - 12 - 54 / 2025
Beschluss Nr. 50 - 12 - 55 / 2025
Beschluss Nr. 50 - 12 - 56 / 2025
Beschluss Nr. 50 - 12 - 57 / 2025
gefasst, die nach Wegfall der Vertraulichkeitsgründe amtlich bekannt gegeben werden.
Haynrode, 29.08.2025
Andreas Heiroth
Bürgermeister