Die Gemeinden Breitenworbis, Buhla, Genrode, Haynrode und Kirchworbis haben bereits am 04. Juli 2025 entsprechend den jeweiligen Friedhofssatzungen zur Teilräumung und Einebnung der Reihengrabstätten, für welche das Nutzungsrecht von 30 Jahren abgelaufen ist, aufgerufen.
Die Nutzungsberechtigten der betreffenden Grabstätten, haben nunmehr einen gelben Aufkleber - Ablauf der Ruhefrist - erhalten und werden hiermit aufgefordert, diese bis zum
05. Oktober 2025
zu beräumen und einzuebnen. Dies beinhaltet das Abräumen der Bepflanzung, das Entfernen der Einfassung und des Grabmals, einschließlich der Fundamentierungen, sowie das Einebnen der Flächen.
Die Fertigstellung ist der Friedhofsverwaltung anzuzeigen.
Die Grabräumung kann auf Antrag des Nutzungsberechtigten hin, entsprechend der Regelung im § 8 Abs. 2 der Friedhofsgebührensatzung, von Bediensteten der Gemeinde durchgeführt werden.
Werden diese Grabstätten nicht bis zum 05.10.2025 entfernt, ist die Gemeinde berechtigt, gemäß Friedhofssatzung, eine Räumung auf Kosten der Nutzungsberechtigten zu veranlassen. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, die Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen zu verwahren. Diese gehen entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde über.
gez. die Friedhofsverwaltung