Im öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kirchworbis wurde ein Beschluss gefasst, der hiermit amtlich bekannt gegeben werden:
Beschluss Nr. 60 - 11 - 76 / 2026 vom 17.08.2026
Absichtsbeschluss - Kommunale Zusammenarbeit
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Gemeinde Kirchworbis und der Stadt Leinefelde-Worbis
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchworbis beschließt zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung der Atemschutzwerkstatt, die kommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Leinefelde-Worbis.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Gemeinde Kirchworbis und der Stadt Leinefelde-Worbis, mit einer Mindestvertragslaufzeit von 5 Jahren abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 13 Mitglieder
davon anwesend: 9 Mitglieder
Ja - Stimmen: 9 Stimmen
Nein - Stimmen: /
Stimmenthaltungen: /
Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner.
Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden 4 Beschlüsse
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| Beschluss Nr. | 60 - 11 - 77 / 2026 |
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| Beschluss Nr. | 60 - 11 - 78 / 2026 |
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| Beschluss Nr. | 60 - 11 - 79 / 2026 |
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| Beschluss Nr. | 60 - 11 - 80 / 2026 |
gefasst, die nach Wegfall der Vertraulichkeitsgründe amtlich bekannt gegeben werden.
Kirchworbis, den 18.08.2026
gez. Rüdiger Banse
Bürgermeister