| 1. | Amtliche Bekanntmachung |
| Gemäß § 13 der Hauptsatzung gibt die Gemeinde Haynrode die Satzung zur Aufhebung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Nutzung des Schulungsraumes der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Haynrode (Aufhebungssatzung) bekannt. |
| Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Bestätigung durch die Kommunalaufsicht, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. |
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| 2. | Beschluss- und Bestätigungsvermerk | |
| 2.1 | Mit Beschluss vom 28.08.2025, Beschluss Nr. 50-12-50/2025, hat der Gemeinderat der Gemeinde Haynrode die Aufhebungssatzung beschlossen. |
| 2.2 | Die Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld hat mit Schreiben vom 11.09.2025 die Vorlage der Aufhebungssatzung bestätigt. Die sofortige öffentliche Bekanntmachung wurde gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) zugelassen. |
Gemeinde
Haynrode
| — Beschluss Nr. | 50 - 12 - 50 / 2025 | |
| — vom | 28.08.2025 | |
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Haynrode in seiner Sitzung am 28.08.2025 folgende Aufhebungssatzung:
§ 1
Die Benutzungs- und Gebührensatzung für die Nutzung des Schulungsraumes der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Haynrode vom 04.07.2005, in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 27.11.2006 wird aufgehoben.
§ 2
Diese Aufhebungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Haynrode, den 12.09.2025
Andreas Heiroth
Bürgermeister — -Dienstsiegel-