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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"
Ausgabe 19/2025
Amtlicher Teil
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Aufhebungssatzung

1.

Amtliche Bekanntmachung

Gemäß § 13 der Hauptsatzung gibt die Gemeinde Haynrode die Satzung zur Aufhebung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Nutzung des Schulungsraumes der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Haynrode (Aufhebungssatzung) bekannt.

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Bestätigung durch die Kommunalaufsicht, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden.

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

 — 

2.

Beschluss- und Bestätigungsvermerk

2.1

Mit Beschluss vom 28.08.2025, Beschluss Nr. 50-12-50/2025, hat der Gemeinderat der Gemeinde Haynrode die Aufhebungssatzung beschlossen.

2.2

Die Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld hat mit Schreiben vom 11.09.2025 die Vorlage der Aufhebungssatzung bestätigt.

Die sofortige öffentliche Bekanntmachung wurde gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) zugelassen.

Gemeinde

Haynrode

 — Beschluss Nr.

50 - 12 - 50 / 2025

 — vom

28.08.2025

Satzung zur Aufhebung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Nutzung des Schulungsraumes der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Haynrode (Aufhebungssatzung)

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Haynrode in seiner Sitzung am 28.08.2025 folgende Aufhebungssatzung:

§ 1

Die Benutzungs- und Gebührensatzung für die Nutzung des Schulungsraumes der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Haynrode vom 04.07.2005, in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 27.11.2006 wird aufgehoben.

§ 2

Diese Aufhebungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Haynrode, den 12.09.2025

Andreas Heiroth

Bürgermeister  —  -Dienstsiegel-