Nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Breitenworbis wird die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücke übertragen.
Die Reinigung umfasst auch den Winterdienst nach den §§ 10 und 11 der Straßenreinigungssatzung.
Bei Straßen mit einseitigem Gehweg (§ 10 Abs.1) sind in den Jahren mit gerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke verpflichtet, in Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke.
Der Winterdienst beinhaltet die Schneeräumung und die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf Gehwegen.
Der Bürgermeister