Aufgrund des § 55 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der derzeit gültigen Fassung, erlässt die Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue" folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen mit | 1.637.800 EUR |
| und Ausgaben mit | 1.637.800 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen mit | 75.100 EUR |
| und Ausgaben mit | 75.100 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
nicht belegt
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 235.000 € festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Der Gesamtbetrag der Gemeinschaftsumlage wird auf 1.069.050 € festgesetzt. Das entspricht 150,00 €/Einwohner per 30.06.2023.
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Verwaltungsgemeinschaft
„Eichsfeld-Wipperaue“, Sitz Breitenworbis
15. Januar 2025
gez. Martina Otto
Gemeinschaftsvorsitzende — (Siegel)
Amtliche Bekanntmachung
Gemäß § 2 der Bekanntmachungssatzung gibt die Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“ die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 bekannt.
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Bestätigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“ schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden.
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Beschluss- und Bestätigungsvermerk
Mit Beschluss vom 19.11.2024, Beschluss Nr. 710 - 01 - 03 / 2024, hat die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“ die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.
Die Bestimmungen der Haushaltssatzung enthalten keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen wurden der Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld vorgelegt.
Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 14.01.2025 die Haushaltssatzung bestätigt und die vorzeitige Bekanntmachung ausdrücklich zugelassen.
Auslegungshinweis
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen liegen in der Zeit vom 31.01.2025 bis 17.02.2025 zu den Öffnungszeiten:
| Montag | 09.00 - 12.00 Uhr | und | 14.00 - 16.00 Uhr |
| Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr | und | 14.00 - 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 09.00 - 12.00 Uhr | und | 14.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | 09.00 - 12.30 Uhr | ||
bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Kämmerei, Weststraße 2 in Breitenworbis öffentlich aus.
Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres kann die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“ in Brreitenworbis eingesehen werden.