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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"
Ausgabe 2/2025
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung

der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 55 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der derzeit gültigen Fassung, erlässt die Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue" folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen mit

1.637.800 EUR

und Ausgaben mit

1.637.800 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen mit

75.100 EUR

und Ausgaben mit

75.100 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

nicht belegt

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 235.000 € festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Der Gesamtbetrag der Gemeinschaftsumlage wird auf 1.069.050 € festgesetzt. Das entspricht 150,00 €/Einwohner per 30.06.2023.

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Verwaltungsgemeinschaft

„Eichsfeld-Wipperaue“, Sitz Breitenworbis

15. Januar 2025

gez. Martina Otto

Gemeinschaftsvorsitzende  —  (Siegel)

Amtliche Bekanntmachung

Gemäß § 2 der Bekanntmachungssatzung gibt die Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“ die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 bekannt.

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Bestätigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“ schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden.

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Beschluss- und Bestätigungsvermerk

Mit Beschluss vom 19.11.2024, Beschluss Nr. 710 - 01 - 03 / 2024, hat die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“ die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.

Die Bestimmungen der Haushaltssatzung enthalten keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen wurden der Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld vorgelegt.

Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 14.01.2025 die Haushaltssatzung bestätigt und die vorzeitige Bekanntmachung ausdrücklich zugelassen.

Auslegungshinweis

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen liegen in der Zeit vom 31.01.2025 bis 17.02.2025 zu den Öffnungszeiten:

Montag

09.00 - 12.00 Uhr

und

14.00 - 16.00 Uhr

Dienstag

09.00 - 12.00 Uhr

und

14.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag

09.00 - 12.00 Uhr

und

14.00 - 16.00 Uhr

Freitag

09.00 - 12.30 Uhr

bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Kämmerei, Weststraße 2 in Breitenworbis öffentlich aus.

Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres kann die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“ in Brreitenworbis eingesehen werden.