| 1. | Amtliche Bekanntmachung | |
| Gemäß § 1 der Bekanntmachungssatzung gibt die Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“ die 6. Änderung der Entschädigungssatzung bekannt. | |
| Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Bestätigung durch die Kommunalaufsicht, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. | |
| 2. | Beschluss- und Bestätigungsvermerk | |
| 2.1 | Mit Beschluss vom 24.11.2025, Beschluss Nr. 710 - 02 - 07 / 2025, hat die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“ die 6. Änderung der Entschädigungssatzung beschlossen. |
| 2.2 | Der Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld wurde die Entschädigungssatzung am 12.12.2025 vorgelegt. Mit Schreiben vom 12.01.2026 hat die Kommunalaufsicht die Entschädigungssatzung bestätigt und die sofortige Bekanntmachung gemäß § 52 Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO zugelassen. |
Verwaltungsgemeinschaft
„Eichsfeld-Wipperaue“
Beschluss Nr. 710 - 02 - 07 / 2025
vom 24.11.2025
Aufgrund der §§ 13, 19 Abs. 1 und 52 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), sowie den §§ 23 Abs. 1 und 27 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194, 201) i.V.m. §§ 1 und 2 der Thüringer Verordnung über die Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (ThürDaufwEV) vom 04.09.1992 (GVBl. S. 490) zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 24. Juni 2008 (GVBl. S. 134) und der Bekanntmachung über die Höhe der Dienstaufwandsentschädigung für hauptamtliche kommunale Wahlbeamte in der jeweils gültigen Fassung und in Anlehnung und Heranziehung an §§ 1 und 2 Abs. 2 der Thüringer Entschädigungsverordnung (ThürEntschVO) vom 6. November 2018 (GVBl. S. 703) hat die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“ in ihrer Sitzung am 24.11.2025 folgende Änderungssatzung beschlossen:
Artikel 1 - Änderung
| (1) | Die Entschädigungssatzung vom 17.04.2001, in der Fassung der 5. Änderungsatzung vom 30. Juli 2019 wird entsprechend des Absatzes 2 geändert. |
| (2) | § 2 „Entschädigung der Gemeinschaftsversammlungsmitglieder“ Abs. 2 wird folgende Änderung vorgenommen: |
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| Die Gemeinschaftsversammlungsmitglieder erhalten eine Entschädigung als Sitzungsgeld, für die nachgewiesene Teilnahme je Sitzung, in Höhe von 30,00 €. |
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| § 3 „Entschädigung für sonstige ehrenamtliche Tätigkeiten |
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| Abs. 1 und Abs. 2 werden gestrichen |
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| Der Inhalt des Absatzes 3 bleibt bestehen. |
Artikel 2 - Inkrafttreten
Der Artikel 1 Absatz 2 tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.,
Breitenworbis, 13.01.2026
Martina Otto
Gemeinschaftsvorsitzende — -Dienstsiegel-