Die Gemeinde Breitenworbis widmet gemäß § 6 Abs. 1 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) folgendes Grundstück dem öffentlichen Verkehr:
Das Flurstück 100/17 der Flur 4 in der Gemarkung Breitenworbis erhält entsprechend dem Flurkartenauszug die Eigenschaft einer Gemeindestraße und wird in die Straßenbaulast der Gemeinde Breitenworbis eingeordnet.
Die Straße dient dem Anliegerverkehr, für den hauptsächlichen Zugang oder die Zufahrt zu den an ihr gelegenen Grundstücken.
Die Straße hat die Bezeichnung: „Am Sottelgraben“.
Diese Verfügung gilt einen Tag nach Ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Breitenworbis als bekannt gegeben.
Ab diesem Zeitpunkt kann gegen sie innerhalb eines Monats schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Breitenworbis, Halle-Kasseler-Str. 8, 37339 Breitenworbis oder bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Weststraße 2, 37339 Breitenworbis Widerspruch erhoben werden. Diese Verfügung kann dort auch mit ihrer Begründung einschließlich des Flurkartenauszuges während der Dienstzeit eingesehen werden.
Breitenworbis, den 25. September 2024
Cornelius Fütterer
Bürgermeister der Gemeinde Breitenworbis