Nach Mitteilung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist eine Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen, wie es die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft praktizieren, nicht mehr rechtmäßig bzw. nicht mehr zulässig. Die Eintragung einer Übermittlungssperre im Melderegister bei Nichtwünschen einer Veröffentlichung reicht nicht mehr aus. Es darf nur noch gratuliert werden, wenn eine explizite Einwilligungserklärung der betreffenden Person abgegeben wird.
Ein Muster solch einer Einwilligungserklärung ist beigefügt.
Wenn Sie wünschen, dass Sie zu Ihrem Jubiläum (ab dem 65. Geburtstag und den folgenden Geburtstagen jährlich) im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft von Ihrem Bürgermeister gratuliert und somit auch Ihre personenbezogenen Daten veröffentlicht werden, geben Sie die Einwilligungserklärung im Original frühzeitig bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Weststraße 2, 37339 Breitenworbis oder in Ihrer Gemeindeverwaltung ab. Die bisher abgegebenen Übermittlungssperren behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
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| Name, Vornamen | — …………………….………………………………..... |
| Anschrift: | — ………………………………………………….......... |
| — ………………………………………………….......... |
E I N W I L L I G U N G S E R K L Ä R U N G
| Hiermit willige ich | — ………………………............................. | (Name) |
| und | — ………………………............................. | (Name) |
in die Verarbeitung meiner folgenden personenbezogenen Daten (Familienname, Vornamen, ggf. Doktorgrad, Geburtstag, Alter) durch das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfeld-Wipperaue und das Standesamt Breitenworbis ein.
Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfeld-Wipperaue zu folgenden Zwecken:
| Veröffentlichung meines Altersjubiläums | — …….................................... |
| Veröffentlichung unseres Ehejubiläums | — …….................................... |
| (Bitte zutreffendes ankreuzen!) | |
Dabei bestehen folgende Risiken für die betroffenen Personen:
Die personenbezogenen Daten werden einem potentiell großen Empfängerkreis des frei verfügbaren Amtsblattes bekannt gegeben.
Der Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich, aber nach Drucklegung von begrenzter Wirkung. Druckexemplare verbleiben ggf. mit den Daten beim Empfänger.
Die Einwilligung erfolgt auf freiwilliger Basis und ich kann sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ab Zugang der Widerrufserklärung dürfen meine Daten nicht weiterverarbeitet werden. Sie sind unverzüglich zu löschen. Nach Verwendung für den oben genannten Zweck werden die Daten aus den datenverarbeitenden System gelöscht. Sie befinden sich jedoch weiter in ggf. bereits in Umlauf gebrachten Druckexemplaren. Durch den Widerruf meiner Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Meine Widerrufserklärung kann ich in Schriftform oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Weststraße 2, 37339 Breitenworbis, zu den Öffnungszeiten, abgeben.
| — ………………………………………… Ort, Datum |
| — ………………………………………………………………………………… |
| Bitte unterschreiben! Bei Ehejubiläum muss die Einwilligungserklärung von beiden Ehepartnern unterschrieben werden! |