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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"
Ausgabe 21/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

3. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kirchworbis am 07.10.2024

Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden 3 Beschlüsse gefasst, die hiermit amtlich bekannt gegeben werden:

1.

Beschluss Nr. 60 - 03 - 20 / 2024 vom 07.10.2024

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Unterm Dorfe II“ der Gemeinde Kirchworbis gemäß § 13 BauGB

Beschluss zur 1.Änderung sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchworbis beschließt wie folgt:

1.

Der Bebauungsplan Nr. 8 „Unterm Dorfe II“ wird gemäß § 13 BauGB geändert.

Maßgebend für die Änderung des Bebauungsplanes ist der Planentwurf vom August 2024.

2.

Die Planungsleistungen sollen vom Ingenieurbüro KWR GmbH in Worbis ausgeführt werden.

3.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

4.

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Stärke des Gemeinderates:

13 Mitglieder

davon anwesend:

11 Mitglieder

Ja - Stimmen:

11 Stimmen

Nein - Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der

Beratung und Abstimmung ausgeschlossen:

keiner.

Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.

 — 

2.

Beschluss Nr. 60 - 03 - 21 / 2024 vom 07.10.2024

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Unterm Dorfe“ der Gemeinde Kirchworbis gemäß § 13 BauGB

Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung sowie zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchworbis beschließt:

1.

Der Bebauungsplan Nr. 2 „Unterm Dorfe“ wird gemäß § 13 BauGB geändert.

Maßgebend für die Änderung des Bebauungsplanes ist der Planentwurf vom September 2024.

2.

Die Planungsleistungen sollen vom Ingenieurbüro KWR GmbH in Worbis ausgeführt werden.

3.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

4.

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Stärke des Gemeinderates:

13 Mitglieder

davon anwesend:

11 Mitglieder

Ja - Stimmen:

11 Stimmen

Nein - Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der

Beratung und Abstimmung ausgeschlossen:

keiner.

Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.

 — 

3.

Beschluss Nr. 60 - 03 - 22 / 2024 vom 07.10.2024

Erlass der Kartensteuer für die Sommerkirmes im Juli 2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchworbis stimmt dem Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Kirchworbis auf Erlass der Kartensteuer, für die im Juli 2024 stattgefundene Sommerkirmes, zu.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Stärke des Gemeinderates:

13 Mitglieder

davon anwesend:

11 Mitglieder

Ja - Stimmen:

11 Stimmen

Nein - Stimmen:

/

Stimmenthaltungen.

/

Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der

Beratung und Abstimmung ausgeschlossen:

keiner.

Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.

 — 

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden 5 Beschlüsse,

Beschluss Nr.

60 - 03 - 23 / 2024

Beschluss Nr.

60 - 03 - 24 / 2024

Beschluss Nr.

60 - 03 - 25 / 2024

Beschluss Nr.

60 - 03 - 26 / 2024

Beschluss Nr.

60 - 03 - 27 / 2024

gefasst, die nach Wegfall der Vertraulichkeitsgründe amtlich bekannt gegeben werden.

Kirchworbis, den 08.10.2024

gez. Rüdiger Banse

Bürgermeister