Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden 3 Beschlüsse gefasst, die hiermit amtlich bekannt gegeben werden:
| 1. | Beschluss Nr. 60 - 03 - 20 / 2024 vom 07.10.2024 | |
| 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Unterm Dorfe II“ der Gemeinde Kirchworbis gemäß § 13 BauGB | |
| Beschluss zur 1.Änderung sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange | |
| Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchworbis beschließt wie folgt: | |
| 1. | Der Bebauungsplan Nr. 8 „Unterm Dorfe II“ wird gemäß § 13 BauGB geändert. Maßgebend für die Änderung des Bebauungsplanes ist der Planentwurf vom August 2024. |
| 2. | Die Planungsleistungen sollen vom Ingenieurbüro KWR GmbH in Worbis ausgeführt werden. |
| 3. | Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. |
| 4. | Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert. |
| Abstimmungsergebnis: | |
| Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: | 13 Mitglieder |
| davon anwesend: | 11 Mitglieder |
| Ja - Stimmen: | 11 Stimmen |
| Nein - Stimmen: | / |
| Stimmenthaltungen: | / |
| Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: | keiner. |
| Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen. | |
—
| 2. | Beschluss Nr. 60 - 03 - 21 / 2024 vom 07.10.2024 | |
| 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Unterm Dorfe“ der Gemeinde Kirchworbis gemäß § 13 BauGB | |
| Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung sowie zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange | |
| Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchworbis beschließt: | |
| 1. | Der Bebauungsplan Nr. 2 „Unterm Dorfe“ wird gemäß § 13 BauGB geändert. Maßgebend für die Änderung des Bebauungsplanes ist der Planentwurf vom September 2024. |
| 2. | Die Planungsleistungen sollen vom Ingenieurbüro KWR GmbH in Worbis ausgeführt werden. |
| 3. | Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. |
| 4. | Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert. |
| Abstimmungsergebnis: | |
| Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: | 13 Mitglieder |
| davon anwesend: | 11 Mitglieder |
| Ja - Stimmen: | 11 Stimmen |
| Nein - Stimmen: | / |
| Stimmenthaltungen: | / |
| Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: | keiner. |
| Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen. | |
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| 3. | Beschluss Nr. 60 - 03 - 22 / 2024 vom 07.10.2024 |
| Erlass der Kartensteuer für die Sommerkirmes im Juli 2024 |
| Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchworbis stimmt dem Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Kirchworbis auf Erlass der Kartensteuer, für die im Juli 2024 stattgefundene Sommerkirmes, zu. |
| Abstimmungsergebnis: | |
| Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: | 13 Mitglieder |
| davon anwesend: | 11 Mitglieder |
| Ja - Stimmen: | 11 Stimmen |
| Nein - Stimmen: | / |
| Stimmenthaltungen. | / |
| Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: | keiner. |
| Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen. | |
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| Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden 5 Beschlüsse, | |||
| Beschluss Nr. | 60 - 03 - 23 / 2024 | |
| Beschluss Nr. | 60 - 03 - 24 / 2024 | |
| Beschluss Nr. | 60 - 03 - 25 / 2024 | |
| Beschluss Nr. | 60 - 03 - 26 / 2024 | |
| Beschluss Nr. | 60 - 03 - 27 / 2024 | |
| gefasst, die nach Wegfall der Vertraulichkeitsgründe amtlich bekannt gegeben werden. | |||
Kirchworbis, den 08.10.2024
gez. Rüdiger Banse
Bürgermeister