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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"
Ausgabe 21/2025
Amtlicher Teil
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Thüringer Landesverwaltungsamt

Aktenzeichen: — Weimar, 01. Oktober 2025

140-1254-21-22/24 EIC

Öffentliche Bekanntmachung

Enteignungsverfahren im Rahmen der Straßenbaumaßnahme „Neubau der Landesstraße L 1014n - Ortsumfahrung Haynrode“

verfahrensgegenständliche Grundstücksflächen:

Ladung

Die verfahrensgegenständliche Straßenbaumaßnahme ist der Neubau der Landesstraße L 1014 -Ortsumfahrung Haynrode“.

Grundlage bildet der bestandskräftige Planfeststellungsbeschluss des Thüringer Landesveraltungsamtes vom 23. April 2012 (Aktenzeichen 540.6-3811-06/11).

Von der Umsetzung der Straßenbaumaßnahme sind die o. g. verfahrensgegenständlichen Grundstücksflächen betroffen.

Die verfahrensgegenständlichen Flurstücke 614 und 1913 sind im Grundbuch von Haynrode, Blatt 326, im Bestandsverzeichnis lfd. Nr. 17 und 18 verzeichnet. Eigentümer laut Grundbuch sind Herr Siegfried Kiel und Herr Frank Graul (jeweils zu ½).

In Abteilung II des Grundbuches ist für die Grundstücke unter lfd. Nr. 4 eine angeordnete Nacherbenfolge nur lastend auf dem halben Anteil des Herrn Frank Graul eingetragen. In Abteilung III des Grundbuches unter den lfd. Nrn. 1, 2 und 3 des Grundbuches sind beide Grundstücke jeweils mit einer Grundschuld ohne Brief belastet. Die Nutzungsart der verfahrensgegenständlichen Grundstücke ist laut Grundbuch „Verkehrsfläche“.

Der Freistaat Thüringen, endvertreten durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, hat mit Schreiben vom 9. Dezember 2024, eingegangen bei der Enteignungsbehörde am 12. Dezember 2024, einen Enteignungsantrag für die o. g. Maßnahme gestellt. Hinsichtlich der Antragsbegründung im Einzelnen wird auf das den Beteiligten vorliegende Antragsschreiben vom 9. Dezember 2024 verwiesen.

Das Enteignungsverfahren wird unter dem Geschäftszeichen 140-1254-21-22/24 EIC geführt.

Der Termin zur mündlichen Verhandlung über den Antrag auf Enteignung wird festgesetzt auf

Mittwoch, den 05. November 2025, 10:00 Uhr,

in Haus 3, Raum 1409/1410 des

Thüringer Landesverwaltungsamtes,

Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar.

Zu dieser mündlichen Verhandlung werden die Beteiligten hiermit geladen.

Der Antrag auf Enteignung mit seinen Unterlagen kann nach vorheriger Terminvereinbarung (schriftlich oder unter der Telefonnummer 0361/57332-1118 bzw. -1374) in den Räumen des Thüringer Landesverwaltungsamtes - Enteignungsbehörde -, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar, Haus 3, Referat 140 eingesehen werden.

Einwendungen gegen den Antrag sind möglichst vor der mündlichen Verhandlung beim Thüringer Landesverwaltungsamt schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Etwaige Rechte müssen spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrgenommen werden. Auch bei Nichterscheinen der Beteiligten kann das Thüringer Landesverwaltungsamt über den Antrag auf Enteignung sowie andere im Verfahren zu erledigende Anträge entscheiden.

Von der Bekanntmachung dieses Enteignungsverfahrens an dürfen hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen Grundstücksflächen nur mit schriftlicher Genehmigung des Thüringer Landesverwaltungsamtes (Enteignungsbehörde):

1.

Verfügungen über ein Grundstück und über Rechte an einem Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen ein Recht zur Nutzung oder Bebauung eines Grundstücks oder Grundstücksteils eingeräumt wird,

2.

erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentlich wertsteigernde sonstige Veränderungen des Grundstücks vorgenommen werden,

3.

nicht genehmigungspflichtige, aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden,

4.

genehmigungspflichtige bauliche Anlagen errichtet oder geändert werden.

Sollten Sie an der mündlichen Verhandlung teilnehmen wollen, bitte ich Sie, dieses Ladungsschreiben und Ihren Personalausweis zur Legitimation mitzubringen.

Im Auftrag

gez. Thomas Pohlan

Thüringer Landesverwaltungsamt

Referat 140

Jorge-Semprún-Platz 4

99423 Weimar

Telefon:

0361/57332-1118

E-Mail:

Enteignungsbehoerde@tlvwa.thueringen.de