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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"
Ausgabe 21/2025
Amtlicher Teil
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GUV Helme/Ohne/Wipper - Geschäftsführers/-in (m/w/d)

Stellenausschreibung des Gewässerunterhaltungsverbandes Helme/Ohne/Wipper

Der Gewässerunterhaltungsverband Helme/Ohne/Wipper wurde am 29. August 2019 gegründet. Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das Verbandsgebiet umfasst die in Thüringen befindlichen Einzugsgebiete der Helme und der Wipper. Dieses betrifft 38 Gemeinden mit einer Fläche von fast 120.000 ha.

Der Sitz des Gewässerunterhaltungsverbandes Helme/Ohne/Wipper ist in der Stadt Nordhausen. Das Aufgabengebiet umfasst die Unterhaltung und Pflege von Gewässern zweiter Ordnung.

Beim Gewässerunterhaltungsverband Helme/Ohne/Wipper ist zum 01.01.2026 bzw. nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines/einer

Geschäftsführers/-in (m/w/d)

in Vollzeit zu besetzen.

Die Bezahlung bestimmt sich nach den Bestimmungen des TVöD und beinhaltet eine betriebliche Altersvorsorge. Während der Einarbeitungszeit steht Ihnen die fachliche Unterstützung der Vorstandsmitglieder zur Verfügung.

Im Wesentlichen umfasst die Stelle folgende Tätigkeitsschwerpunkte im Verbandsgebiet:

Leitung und Organisation aller Geschäfte des Verbandes, die die Gewässerunterhaltung/-instand- setzung von Gewässern zweiter Ordnung betreffen

Mitwirkung bei der Erstellung des Haushaltsplanes und Kontrolle der Haushaltsdurchführung

Mitarbeit bei der Erstellung und Umsetzung von Kalkulationen, Wirtschaftsplänen und Jahresabschlüssen sowie Durchführung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen

Mitwirkung bei der Erarbeitung und Umsetzung von Gewässerunterhaltungsplänen

Kontrolle der Planung und Organisation der jährlichen Gewässerschauen

Kontrolle der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und Auftragsvergaben

Mitwirkung bei der Beantragung von Fördermitteln

Terminliche und fachliche Abstimmung mit zuständigen Behörden und Gemeinden, betroffenen Dritten und Grundstückseigentümern

Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Mitgliedsgemeinden des Verbandes und den zuständigen Behörden

Führung und Motivation der Verbandsmitarbeiter

Öffentlichkeitsarbeit sowohl in den Print- als auch den Digitalmedien in Zusammenarbeit mit dem Vorsteher

Vorbereitung und Ausführung von Beschlüssen der Verbandsorgane

Vorbereitung der Verbandsversammlungen und Vorstandssitzungen

Einhaltung und Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Vorausgesetzt werden:

ein erfolgreich abgeschlossenes Studium als Bachelor/Master oder Dipl.-Ing. (FH)/Dipl.-Ing. in den Fachrichtungen Wasserwirtschaft, Agrarwissenschaften, Hoch- und Tiefbau, BWL, juristisches Staatsexamen oder vergleichbare Qualifikationen

technisches Verständnis und Fachwissen im Aufgabengebiet

Kenntnisse in der Betriebswirtschaftslehre, Organisationsvermögen und strategisches Denken

Kenntnisse im Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz; Erfahrungen mit IT-Technik

Teamfähigkeit und Kooperationsbereitschaft und Kommunikationskompetenz

Belastbarkeit und Flexibilität

Führerschein Klasse B

Wünschenswert ist/sind:

Kenntnisse im Vergaberecht

Erfahrungen bei der Fördermittelakquise

Erfahrungen mit Geoinformationssystemen (GIS) und

Bereitschaft zum Erlernen neuer Aufgabengebiete und Weiterqualifizierung

Schwerbehinderte und den schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Auf den Vorbehalt der rechtsaufsichtlichen Regelung wird hingewiesen.

Nähere Auskünfte zum Aufgabengebiet oder zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie durch den Verbandsvorsteher, Herrn Steikert, unter der Rufnummer 01511 2609222.

Wenn Ihr Interesse geweckt ist, reichen Sie Ihre Bewerbung in digitaler Form bitte bis zum 15.11.2025 mit Lebenslauf, Ausbildungsabschlüssen und sonstigen Nachweisen an den

Vorstand des Gewässerunterhaltungsverband Helme/Ohne/Wipper

z. Hd. Herrn Günter Steikert

99734 Nordhausen, Robert-Blum-Str. 1

per E-Mail (info@how-guv.de) ein.

Zu spät eingehende oder unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die durch die Bewerbung entstehenden Kosten (Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten) nicht erstattet werden. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/-innen entsprechend § 16 Abs. 1 Nr. 2 ThürDSG

i.V.m. § 17 DSGVO ordnungsgemäß vernichtet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie Ihre Einwilligung nach § 6 Abs. 1 DSGVO zur Verarbeitung der darin enthaltenen Daten zum Zwecke des Auswahlverfahrens für die vorliegend ausgeschriebene Stelle. Dies schließt die Weitergabe der Daten an die Beteiligten im Auswahlverfahren ein. Die Daten werden mit Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss des Auswahlverfahrens bzw. direkt nach schriftlicher Absage gelöscht.

gez.

Günter Steikert

Verbandsvorsteher