1. Nachtragshaushaltssatzung
Auf Grund des § 60 ThürKO i. V. m. § 34 ThürGemHV in den z. Z. gültigen Fassungen erlässt die Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue" folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
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| erhöht (+) um | vermindert (-) um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge | |
| gegenüber bisher | nunmehr festgesetzt auf | ||||
| € | € | € | € | ||
| a) | im Verwaltungshaushalt |
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| die Einnahmen | 51.400 € | - 33.900 € | 1.413.700 € | 1.431.200 € |
| die Ausgaben | 76.200 € | - 58.700 € | 1.413.700 € | 1.431.200 € |
| b) | im Vermögenshaushalt |
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| die Einnahmen | 30.400 € | - 29.100 € | 39.900 € | 41.200 € |
| die Ausgaben | 34.200 € | - 32.900 € | 39.900 € | 41.200 € |
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Nicht belegt.
§ 5
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 235.000 € nicht neu festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Der Gesamtbetrag der Gemeinschaftsumlage wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1.005.300 € nicht geändert.
§ 8
Diese Nachtragssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Verwaltungsgemeinschaft
„Eichsfeld-Wipperaue“, Sitz Breitenworbis
Breitenworbis, den 07.11.2023
Martina Otto
Gemeinschaftsvorsitzende — (Siegel)
Amtliche Bekanntmachung
Gemäß § 2 der Bekanntmachungssatzung gibt die Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“ die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 bekannt.
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Bestätigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“ schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden.
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Beschluss- und Bestätigungsvermerk
Mit Beschluss vom 26.10.2023, Beschluss Nr. 710-09-45/2023, hat die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“ die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.
Die Bestimmungen der Nachtragshaushaltssatzung enthalten keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan und Anlagen wurden der Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld am
30.10.2023 vorgelegt.
Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 06.11.2023 die 1. Nachtragshaushaltssatzung bestätigt und die vorzeitige Bekanntmachung
Ausdrücklich zugelassen.
Auslegungshinweis
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan und Anlagen liegen in der Zeit vom 24.11.2023 bis zum 11.12.2023 zu den Öffnungszeiten:
| Montag | 09.00 - 12.00 Uhr | und | 14.00 - 16.00 Uhr |
| Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr | und | 14.00 - 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 09.00 - 12.00 Uhr | und | 14.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | 09.00 - 12.30 Uhr |
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bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Kämmerei, Weststraße 2 in Breitenworbis öffentlich aus.
Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres kann der Nachtragshaushaltsplan mit seinen Anlagen bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“ in Breitenworbis eingesehen werden.