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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"
Ausgabe 23/2023
Amtlicher Teil
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1. Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der VG "Eichsfeld-Wipperaue" für das Haushaltsjahr 2023

1. Nachtragshaushaltssatzung

und Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der VG "Eichsfeld-Wipperaue" für das Haushaltsjahr 2023

1. Nachtragshaushaltssatzung

Auf Grund des § 60 ThürKO i. V. m. § 34 ThürGemHV in den z. Z. gültigen Fassungen erlässt die Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue" folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Nicht belegt.

§ 5

Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 235.000 € nicht neu festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Der Gesamtbetrag der Gemeinschaftsumlage wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1.005.300 € nicht geändert.

§ 8

Diese Nachtragssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Verwaltungsgemeinschaft

„Eichsfeld-Wipperaue“, Sitz Breitenworbis

Breitenworbis, den 07.11.2023

Martina Otto

Gemeinschaftsvorsitzende  —  (Siegel)

Amtliche Bekanntmachung

Gemäß § 2 der Bekanntmachungssatzung gibt die Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“ die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 bekannt.

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Bestätigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“ schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden.

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Beschluss- und Bestätigungsvermerk

Mit Beschluss vom 26.10.2023, Beschluss Nr. 710-09-45/2023, hat die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“ die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.

Die Bestimmungen der Nachtragshaushaltssatzung enthalten keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan und Anlagen wurden der Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld am

30.10.2023 vorgelegt.

Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 06.11.2023 die 1. Nachtragshaushaltssatzung bestätigt und die vorzeitige Bekanntmachung

Ausdrücklich zugelassen.

Auslegungshinweis

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan und Anlagen liegen in der Zeit vom 24.11.2023 bis zum 11.12.2023 zu den Öffnungszeiten:

Montag

09.00 - 12.00 Uhr

und

14.00 - 16.00 Uhr

Dienstag

09.00 - 12.00 Uhr

und

14.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag

09.00 - 12.00 Uhr

und

14.00 - 16.00 Uhr

Freitag

09.00 - 12.30 Uhr

bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Kämmerei, Weststraße 2 in Breitenworbis öffentlich aus.

Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres kann der Nachtragshaushaltsplan mit seinen Anlagen bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“ in Breitenworbis eingesehen werden.