Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"
Ausgabe 23/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"

Haushaltssatzung

der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue" für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 55 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der derzeit gültigen Fassung, erlässt die Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue" folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen mit

1.517.300 EUR

und Ausgaben mit

1.517.300 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen mit

93.900 EUR

und Ausgaben mit

93.900 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

nicht belegt

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 235.000 € festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Der Gesamtbetrag der Gemeinschaftsumlage wird auf 1.005.300 € festgesetzt. Das entspricht 140,00 €/Einwohner per 30.06.2018.

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Verwaltungsgemeinschaft

„Eichsfeld-Wipperaue“, Sitz Breitenworbis

13. November 2023

gez. Martina Otto

Gemeinschaftsvorsitzende  —  (Siegel)

Amtliche Bekanntmachung

Gemäß § 2 der Bekanntmachungssatzung gibt die Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“ die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 bekannt.

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Bestätigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“ schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden.

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Beschluss- und Bestätigungsvermerk

Mit Beschluss vom 26.10.2023, Beschluss Nr. 710-09-47/2023, hat die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“ die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.

Die Bestimmungen der Haushaltssatzung enthalten keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen wurden der Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld am 30.10.2023 vorgelegt.

Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 10.11.2023 die Haushaltssatzung bestätigt und die vorzeitige Bekanntmachung ausdrücklich zugelassen.

Auslegungshinweis

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen liegen in der Zeit vom 24.11.2023 bis zum 11.12.2023 zu den Öffnungszeiten:

Montag

09.00 - 12.00 Uhr

und

14.00 - 16.00 Uhr

Dienstag

09.00 - 12.00 Uhr

und

14.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag

09.00 - 12.00 Uhr

und

14.00 - 16.00 Uhr

Freitag

09.00 - 12.30 Uhr

bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Kämmerei, Weststraße 2 in Breitenworbis öffentlich aus.

Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres kann die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen bei

der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“ in Breitenworbis eingesehen werden.