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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"
Ausgabe 23/2024
Amtlicher Teil
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1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Unterm Dorfe II“ der Gemeinde Kirchworbis

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchworbis hat am 07.10.2024 in seiner öffentlichen Sitzung die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Unterm Dorfe II gemäß § 13 BauGB beschlossen.

Ziele und Zwecke der Planung

Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8 “Unterm Dorfe II“ sind Änderungen im dargestellten Geltungsbereich erforderlich. Die im Bebauungsplan festgesetzte Verkehrsfläche mit Wendehammer stimmen mit der reellen Bauumsetzung nicht überein. Örtliche Gegebenheiten erforderten eine Anpassung während der Bauphase. Demzufolge ergab sich eine Neustrukturierung der anliegenden Baugrundstücke Flurstücke 393/6, 395/12, 395/16, 396/4 bzgl. der festgesetzten Baugrenzen. Ebenso war eine Flächenanpassung des Flurstückes 395/17 aufgrund des größeren Wendehammers erforderlich.

Das Planverfahren wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB und somit ohne Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB, Umweltbericht nach § 2a BauGB, Angaben nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB durchgeführt.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie der Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB wird gemäß § 13 (2) Nr. 1 BauGB abgesehen.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke findet die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Unterm Dorfe II“ in der Zeit

vom 02.12.2024 bis 13.01.2025

im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Weststraße 2 in 37339 Breitenworbis, während der üblichen Öffnungszeiten

Montag

09.00 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr

Dienstag

09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag

09.00 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr

Freitag

09.00 - 12.30 Uhr

statt.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. Außerhalb der Öffnungszeiten ist die Einsichtnahme auch nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB sind die Planunterlagen zusätzlich in das Internet einzustellen und können auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft http://www.eichsfeld-wipperaue.de eingesehen werden.

gez. Banse

Bürgermeister