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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"
Ausgabe 23/2024
Amtlicher Teil
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2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Unterm Dorfe“ der Gemeinde Kirchworbis

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchworbis hat am 07.10.2024 in seiner öffentlichen Sitzung die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Unterm Dorfe gemäß § 13 BauGB beschlossen.

Ziele und Zwecke der Planung

Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 2 “Unterm Dorfe“ sind weitere Änderungen im dargestellten Geltungsbereich erforderlich. Die Baufenster für Wohnbauland der Flurstücke 924/380, 925/380 & 380/2 lassen keine Hauptbebauung zu und der Bestand an Nebenanlagen soll erhalten bzw. umgebaut werden. Das Flurstück 379/1 ist eine öffentliche Grünfläche und kein Wohnbauland. Die planungsrechtliche und textliche Festsetzung sollen sich zeitgemäß am Bestand orientieren.

Das Planverfahren wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB und somit ohne Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB, Umweltbericht nach § 2a BauGB, Angaben nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB durchgeführt.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie der Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB wird gemäß § 13 (2) Nr. 1 BauGB abgesehen.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke findet die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Unterm Dorfe“ in der Zeit

vom 02.12.2024 bis 13.01.2025

im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Weststraße 2 in 37339 Breitenworbis, während der üblichen Öffnungszeiten

Montag

09.00 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr

Dienstag

09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag

09.00 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr

Freitag

09.00 - 12.30 Uhr

statt.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. Außerhalb der Öffnungszeiten ist die Einsichtnahme auch nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB sind die Planunterlagen zusätzlich in das Internet einzustellen und können auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft http://www.eichsfeld-wipperaue.de eingesehen werden.

gez. Banse

Bürgermeister