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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"
Ausgabe 23/2025
Amtlicher Teil
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Gemeinde Breitenworbis

der Offenlegung der Grenzfeststellung, der Grenzwiederherstellung und der Abmarkung*) von Flurstücksgrenzen

Antragsnummern der Liegenschaftsvermessung: 54076123

In der Gemeinde Breitenworbis

Gemarkung: Bernterode

Flur: 8

Flurstück(e): 158/1

wurde eine

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Grenzfeststellung

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Grenzwiederherstellung

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Abmarkung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom

21.11.2025 bis 19.12.2025

in der Zeit von

8:00 Uhr bis 16:00 Uhr

in den Räumen der

Vermessungsstelle ÖbVI Thomas Müller,

Dr.-August-Hübenthal-Str. 3,

37339 Leinefelde-Worbis, OT Worbis,

Tel. 36074/94375,

unter der Antragsnummer 54076123 eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei der

Vermessungsstelle Thomas Müller, Dr.-August-Hübenthal-Straße 3, 37339 Leinefelde-Worbis, OT Worbis, Tel. 036074/94375, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.

Worbis, den 04.11.2025

Thomas Müller, ÖbVI