Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"
Ausgabe 24/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

mit Ablauf des 31.12.2024 werden gem. § 266 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 BewG kraft Gesetz alle Einheitswertbescheide, Grundsteuermessbescheide sowie Grundsteuerbescheide aufgehoben, die auf dem bisherigen Bewertungsverfahren (Einheitswertbewertung) beruhen und vor dem 01.01.2025 erlassen wurden.

Ab 2025 werden von der Gemeinde Haynrode neue Grundsteuerbescheide versandt. Die Zustellung der Grundsteuerbescheide erfolgt voraussichtlich bis Ende Juni 2025. Diese bilden dann die Grundlage für weitere Zahlungen.

Bis zum Erhalt des neuen Bescheides bitten wir Sie, für das Steuerjahr 2025 keine Grundsteuerzahlungen vorzunehmen.

Sollten Sie Ihrem Kreditinstitut zur Zahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte zunächst bzw. warten Sie mit Überweisungen, bis Ihnen ein neuer Grundsteuerbescheid zugeht. Die Gemeinde wird für diesen Zeitraum auch keine Abbuchungen veranlassen.

gez. Heiroth

Bürgermeister