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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"
Ausgabe 24/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

10. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Breitenworbis am 25.11.2025

Im öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Breitenworbis wurden 10 Beschlüsse gefasst, die hiermit amtlich bekannt gegeben werden:

1. Beschluss Nr. 20 - 10 - 95 / 2025 vom 25.11.2025

Katholischer Kindergarten „St. Elisabeth“ in Breitenworbis

Anerkennung des Mietvertrages

Der Gemeinderat der Gemeinde Breitenworbis stimmt dem Mietvertrag zwischen der Katholischen Kirchengemeinde, als Eigentümer des Kindergartengebäudes in Breitenworbis, und der St. Martin Katholische Kindertageseinrichtungen im Bistum Erfurt gGmbH, als Träger des Kindergartens, zu.

Der Bürgermeister wird ermächtigt die Anerkennung des Mietvertrages zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 17 Mitglieder

davon anwesend: 15 Mitglieder

Ja - Stimmen: 15 Stimmen

Nein - Stimmen: /

Stimmenthaltungen: /

Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner.

Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.

2. Beschluss Nr. 20 - 10 - 96 / 2025 vom 25.11.2025

Katholischer Kindergarten „St. Elisabeth“ in Breitenworbis und Katholischer Kindergarten „St. Josef“ in Bernterode

Unterzeichnung Betreibervertrag Breitenworbis

Der Gemeinderat der Gemeinde Breitenworbis stimmt dem Betreibervertrag für den Katholischen Kindergarten „St. Elisabeth“ in Breitenworbis zwischen der Gemeinde Breitenworbis und der St. Martin Katholische Kindertageseinrichtungen im Bistum Erfurt gGmbH zu.

Der Bürgermeister wird ermächtigt den Betreibervertrag zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 17 Mitglieder

davon anwesend: 16 Mitglieder

Ja - Stimmen: 15 Stimmen

Nein - Stimmen: /

Stimmenthaltungen: 1 Stimme

Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner.

Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.

3. Beschluss Nr. 20 - 10 - 97 / 2025 vom 25.11.2025

Katholischer Kindergarten „St. Elisabeth“ in Breitenworbis und Katholischer Kindergarten „St. Josef“ in Bernterode

Unterzeichnung Betreibervertrag Bernterode

Der Gemeinderat der Gemeinde Breitenworbis stimmt dem Betreibervertrag für den Katholischen Kindergarten „St. Josef“ in Bernterode zwischen der Gemeinde Breitenworbis und der St. Martin Katholische Kindertageseinrichtungen im Bistum Erfurt gGmbH zu.

Der Bürgermeister wird ermächtigt den Betreibervertrag zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 17 Mitglieder

davon anwesend: 16 Mitglieder

Ja - Stimmen: 15 Stimmen

Nein - Stimmen: /

Stimmenthaltungen: 1 Stimme

Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner.

Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.

4. Beschluss Nr. 20 - 10 - 98 / 2025 vom 25.11.2025

Katholischer Kindergarten „St. Elisabeth“ in Breitenworbis und Katholischer Kindergarten „St. Josef“ in Bernterode

Anpassung der Elternbeiträge

Der Gemeinderat der Gemeinde Breitenworbis bestätigt den Vorschlag zur Anpassung der Elternbeiträge des Katholischen Kindergartens „St. Elisabeth“ in Breitenworbis und des Katholischen Kindergartens „St. Josef“ in Bernterode.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 17 Mitglieder

davon anwesend: 16 Mitglieder

Ja - Stimmen: 12 Stimmen

Nein - Stimmen: 3 Stimmen

Stimmenthaltungen: 1 Stimme

Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner.

Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.

5. Beschluss Nr. 20 - 10 - 99 / 2025 vom 25.11.2025

Forstwirtschaftsplan 2026 für den Wald der Gemeinde Breitenworbis

Der Gemeinderat der Gemeinde Breitenworbis bestätigt den Forstwirtschaftsplan 2026 für den Wald der Gemeinde Breitenworbis.

Der Bürgermeister wird ermächtigt den Forstwirtschaftsplan 2026 zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 17 Mitglieder

davon anwesend: 16 Mitglieder

Ja - Stimmen: 16 Stimmen

Nein - Stimmen: /

Stimmenthaltungen: /

Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner.

Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.

6. Beschluss Nr. 20 - 10 - 100 / 2025 vom 25.11.2025

5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 WA „Gartenstraße“ der Gemeinde Breitenworbis

Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses zur 5. Änderung sowie zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange

1.

Das gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 WA „Gartenstraße“ der Gemeinde Breitenworbis gemäß § 1 (3) und § 2 (1) BauGB wurde mit Beschluss, Beschluss Nr. 20-32-197/2022, vom 15.09.2022 durch den Gemeinderat Breitenworbis eingeleitet.

2.

Die Planung betrifft nunmehr einen kleineren räumlichen Geltungsbereich, Flurstücke 43/4, 43/6, 43/7, 43/8, 43/10, 46/10, 46/12, 46/13, 46/32, 46/33 in der Flur 4 der Gemarkung Breitenworbis, Baufeld 7, und soll fortgeführt werden.

Die Änderung beinhaltet eine Anpassung der Grundflächenzahl, Korrektur der Baugrenze sowie Zuwegung erforderlicher Stellplätze. Maßgebend für die Änderung ist der Planentwurf von November 2025.

3.

Die Gemeinde beschließt die Billigung des geänderten Entwurfs der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 WA „Gartenstraße“ der Gemeinde Breitenworbis mit der Begründung sowie allen Anlagen in den vorliegenden Fassungen.

4.

Die Beteiligten der Öffentlichkeit soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen. Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gegeben.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 17 Mitglieder

davon anwesend: 16 Mitglieder

Ja - Stimmen: 16 Stimmen

Nein - Stimmen: /

Stimmenthaltungen: /

Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner.

Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.

7. Beschluss Nr. 20 - 10 - 101 / 2025 vom 25.11.2025

Beschluss zum Wechsel des Planverfahrens i.V.m. Aufstellungsbeschluss gem. § 34 (6) BauGB i.V.m. § 34 (5) BauGB und § 2 (1) BauGB sowie Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 34 (6) i.V.m. § 3 (2) BauGB

1.

Das gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Kleine Linde“ (OT Bernterode) der Gemeinde Breitenworbis gemäß § 1 (3) und § 2 (1) BauGB wurde mit Beschluss, Beschluss Nr. 20-07-46/2025, vom 13.05.2025 durch den Gemeinderat Breitenworbis eingeleitet.

2.

Das Planverfahren soll nunmehr als Ergänzungssatzung Nr. 10 „Kleine Linde“ (OT Bernterode) der Gemeinde Breitenworbis gemäß § 34 (4) Nr. 3 BauGB i.V.m. § 34 (5) und (6) BauGB, in dem als Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten Räumlichen Geltungsbereich, fortgeführt werden. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses (Anlage 1).

3.

Die Billigung des Entwurfs der Ergänzungssatzung Nr. 10 „Kleine Linde“ (OT Bernterode) der Gemeinde Breitenworbis mit der Begründung sowie allen Anlagen in den vorliegenden Fassungen.

4.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB zum Entwurf der Ergänzungssatzung Nr. 10 „Kleine Linde“ (OT Bernterode) der Gemeinde Breitenworbis sowie der Begründung mit allen Anlagen in den vorliegenden Fassungen. Die Beteiligten der Behörden und Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB soll parallel erfolgen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 17 Mitglieder

davon anwesend: 16 Mitglieder

Ja - Stimmen: 16 Stimmen

Nein - Stimmen: /

Stimmenthaltungen: /

Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner.

Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.

8. Beschluss Nr. 20 - 10 - 102 / 2025 vom 25.11.2025

Überplanmäßige Ausgabe

Dienst- und Schutzkleidung Feuerwehr - Überjacken und Überhosen

Bestätigung der Eilentscheidung

Der Gemeinderat der Gemeinde Breitenworbis bestätigt die Dringlichkeit der Eilentscheidung des Bürgermeisters bezüglich der Dienst- und Schutzkleidung und stimmt der überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 1.13000.56000 in Höhe von 12.025,19 € zu. Die Deckung erfolgt durch Fördermittel des Freistaat Thüringen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 17 Mitglieder

davon anwesend: 16 Mitglieder

Ja - Stimmen: 16 Stimmen

Nein - Stimmen: /

Stimmenthaltungen: /

Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner.

Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.

9. Beschluss Nr. 20 - 10 - 103 / 2025 vom 25.11.2025

Führung einer Flagge für die Gemeinde Breitenworbis

Auf der Grundlage des § 7 Abs. 1 Satz 2 ThürKO beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Breitenworbis die Führung einer Gemeindeflagge.

Die Flagge der Gemeinde zeigt die Farbenfolgte rot / weiß / rot (1:2:1). Der Flagge ist im mittleren weißen Teil das Wappen der Gemeinde aufgelegt.

Bestandteil des Beschlusses ist die Reinzeichnung der Gemeindeflagge (Anlage 2).

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 17 Mitglieder

davon anwesend: 16 Mitglieder

Ja - Stimmen: 16 Stimmen

Nein - Stimmen: /

Stimmenthaltungen: /

Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner.

Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.

10. Beschluss Nr. 20 - 10 - 104 / 2025 vom 25.11.2025

Errichtung eines Parkverbotsbereiches vom Abzweig „Die Sottelwiese“ bis zur Feuerwehrzufahrt

Der Gemeinderat der Gemeinde Breitenworbis beschließt, dass in der Gutstraße, ab dem Abzweig „Die Sottelwiese“ bis zur geschotterten Fläche gegenüber der Feuerwehrzufahrt für beide Fahrtrichtungen ein Parkverbot angeordnet wird.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 17 Mitglieder

davon anwesend: 16 Mitglieder

Ja - Stimmen: 16 Stimmen

Nein - Stimmen: /

Stimmenthaltungen: /

Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner.

Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.

Im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung wurde 2 Beschlüsse, Beschluss Nr. 20-10-105/2025 und Beschluss Nr. 20-10-106/2025, gefasst, die nach Wegfall der Vertraulichkeitsgründe amtlich bekannt gegeben werden.

Breitenworbis, 26.11.2025

gez.

Cornelius Fütterer

Bürgermeister