| 1. | Amtliche Bekanntmachung | |
| Gemäß § 13 der Hauptsatzung gibt die Gemeinde Gernrode die 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gernrode bekannt. | |
| Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Bestätigung durch die Kommunalaufsicht, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. | |
| 2. | Beschluss- und Bestätigungsvermerk | |
| 2.1 | Mit Beschluss vom 27.10.2025, Beschluss Nr. 40-05-20/2025, hat der Gemeinderat der Gemeinde Gernrode die 1. Änderung der Hauptsatzung beschlossen. |
| 2.2 | Der Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld wurde die Änderungssatzung am 11.11.2025 vorgelegt. Mit Schreiben vom 26.11.2025 hat die Kommunalaufsicht die 1. Änderung der Hauptsatzung bestätigt und die sofortige Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO zugelassen. |
Gemeinde
Gernrode
| Beschluss Nr. | 40 - 05 - 20 / 2025 |
| vom | 27.10.2025 |
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl.S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) hat der Gemeinderat der Gemeinde Gernrode in der Sitzung am 27.10.2025 die Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
Artikel 1 - Änderung
| (1) | Die Hauptsatzung der Gemeinde Gernrode vom 21.07.2023 wird entsprechend des Absatzes 2 geändert. |
| (2) | § 4 „Einwohnerfragestunde und -versammlung“ Abs. 1 wird wie folgt geändert: |
| Bei öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates soll den Einwohnern Gelegenheit gegeben werden, Fragen zu gemeindlichen Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallen, zu stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Einwohnerfragen, Anregungen oder Vorschläge zu Tagesordnungspunkten, die nichtöffentlich behandelt werden, sind unzulässig. Es dürfen bis zu 3 Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge von einem Einwohner, Verein oder Verband mit Sitz in der Gemeinde Gernrode pro Sitzung gestellt werden. Die Einwohnerfragestunde ist Bestandteil der öffentlichen Sitzung und kann auf 30 Minuten begrenzt werden; in Ausnahmefällen kann sie durch den Bürgermeister bis auf 60 Minuten ausgedehnt werden. Die Redezeit eines Fragestellers beträgt höchstens 5 Minuten. Es genügt eine mündliche Beantwortung der Einwohnerfrage/n durch den Bürgermeister. Eine Aussprache und/oder Beratung in der Sache findet nicht statt. Ist die Beantwortung der Nachfrage/n nicht während der Sitzung möglich, erfolgt deren Beantwortung im Nachgang oder in der folgenden Gemeinderatssitzung. |
| § 12 „Entschädigungen“ Abs. 1 wird wie folgt geändert: Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats sowie der Ausschüsse als Entschädigung ein Sitzungsgeld von 30,00 € für die notwendige, nachgewiesene Teilnahme an den Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses, in dem sie Mitglied sind. Dabei dürfen nicht mehr als zwei Sitzungsgelder pro Tag gezahlt werden. Für die Teilnahme an einer Sitzung nach § 36a Absatz 1 Satz 1 ThürKO sowie die Beschlussfassung im Umlaufverfahren nach § 36a Absatz 2 ThürKO wird gleichermaßen die Entschädigung gewährt. |
| § 13 „Öffentliche Bekanntmachungen“ Abs. 1 wird wie folgt geändert: Die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinde erfolgt durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“. Auf den Urschriften der Satzung sind die Form und der Tag der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich zu vermerken. |
Artikel 2 - Inkrafttreten
Der Artikel 1 Absatz 2 tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Gernrode, 27.11.2025
Sebastian Windolph
Bürgermeister — -Dienstsiegel-