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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"
Ausgabe 25/2023
Amtlicher Teil
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Information an alle Hundehalter

In Buhla und OT Ascherode häuften sich in den letzten Wochen Beschwerden über nicht beseitigten Hundekot. Wer einen Hund hält ist verpflichtet, den Schmutz und Kot, den ein Hund in der Öffentlichkeit hinterlassen kann, zu entfernen. Das gilt für alle öffentlichen Wege, Gehwege und Straßen, für Park- und Grünanlagen sowie Spielplätze. Eine Nichtbeachtung der Hundekotentsorgung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann ein Bußgeld bis zu 5.000 € zur Folge haben. Leider gibt es auch in Buhla und OT Ascherode Bürger, die sich ihrer Verantwortung, nämlich der Beseitigung der Hinterlassenschaft ihres Hundes, nicht bewusst sind. Dabei kann es so einfach sein: Mit jeder handelsüblichen Plastiktüte oder einem Hundekotbeutel kann die Hinterlassenschaft beseitigt werden.

Meine Bitte und Aufforderung an alle Hundehalter: Entsorgen Sie die Hinterlassenschaft ihres Hundes, ansonsten sieht sich die Gemeinde, aufgrund der steigenden Personal- und Sachkosten gezwungen, die Hundesteuern zu erhöhen.

Ihr Bürgermeister