Auf den Friedhöfen unserer Mitgliedsgemeinden Buhla, Breitenworbis, Gernrode, Haynrode und Kirchworbis wurden in den letzten Wochen die Grabmale auf ihre Standsicherheit entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 überprüft. Die Grabanlagen, die nicht den Sicherheitsvorschriften entsprechen, wurden mit einem entsprechenden Aufkleber gekennzeichnet. Die Untersuchungen wurden in Protokollen dokumentiert.
Die Nutzungsberechtigten sind aufgefordert, die Standsicherheit der betreffenden Grabmale innerhalb eines Monats wiederherzustellen.
Sollte der ordnungswidrige Zustand trotz dieser Aufforderung innerhalb der Frist nicht beseitigt werden, ist die Gemeinde berechtigt, das Grabmal oder Teile davon auf Kosten des Verantwortlichen zu entfernen.
Der Nutzungsberechtigte haftet für jeden Schaden, der durch das Umstürzen von Grabmalen oder Grabmalteilen verursacht wird.
Verwaltungsgemeinschaft
„Eichsfeld-Wipperaue“
Friedhofsverwaltung