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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"
Ausgabe 25/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung

Planverfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 10 „Kleine Linde“ (OT Bernterode) der Gemeinde Breitenworbis

hier:

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB

Das gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Kleine Linde“ OT Bernterode der Gemeinde Breitenworbis gemäß § 1 (3) und 2 (1) BauGB wurde mit Beschluss Nr. 20 - 07 - 46 / 2025 vom 13.05.2025 durch den Gemeinderat der Gemeinde Breitenworbis eingeleitet.

Der Gemeinderat der Gemeinde Breitenworbis hat in seiner Sitzung am 25.11.2025 beschlossen das Planverfahren als Ergänzungssatzung Nr. 10 „Kleinen Linde“ OT Bernterode der Gemeinde Breitenworbis auf der Grundlage des § 34 (4) Nr. 3 BauGB, in dem mitveröffentlichten räumlichen Geltungsbereich, fortzuführen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Ziel der Planung ist es, am östlichen Rand der Ortslage von Bernterode gelegene Grundstücke in die im Zusammenhang bebaute Ortslage einzubeziehen und den betroffenen Bereich damit für eine bauliche Nutzung (Bebauung mit max. drei Einfamilienhäusern) planungsrechtlich vorzubereiten.

Das Planverfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 10 „Kleinen Linde“ OT Bernterode der Gemeinde Breitenworbis soll gemäß § 34 (5) und (6) i.V.m. § 13 (2) Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB durchgeführt werden; somit ohne Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB, ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a (1) BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie der Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB wird abgesehen.

Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind zurzeit verfügbar: Regionalplan Nordthüringen (RP-NT 2012), sowie der Entwurf der Eingriffsbeurteilung zur Ergänzungssatzung.

Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Gemeinde Breitenworbis zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass folgende Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen werden: Einholen der Stellungnahmen der Fachbehörden sowie der Öffentlichkeit.

Der Gemeinderat der Gemeinde Breitenworbis hat in seiner Sitzung am 25.11.2025 den Planentwurf nebst Begründung und Anlagen gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung Nr. 10 „Kleinen Linde“ OT Bernterode bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen, der Begründung einschließlich aller Anlagen werden in der Zeit vom 22.12.2025 bis einschließlich 30.01.2026 auf der Internetseite der VG „Eichsfeld-Wipperaue“ unter der Adresse:

https://www.eichsfeld-wipperaue.de/gemeinden-der-vg/breitenworbis/bekanntmachungen/

zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB veröffentlicht.

Zusätzlich werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum im Bauamt der VG „Eichfeld-Wipperaue", Weststraße 2, 37339 Breitenworbis während der folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden:

Montag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag

von 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind während der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich.

Stellungnahmen können während der o.g. Frist von jedermann abgegeben werden. Die Übermittlung der Stellungnahmen sollte vorrangig auf elektronischem Wege an poststelle@eichsfeld-wipperaue.de erfolgen.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an die VG „Eichfeld-Wipperaue", Weststraße 2, 37339 Breitenworbis oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Gemeinde Breitenworbis unberücksichtigt bleiben können.

Anlage: Übersichts- und Lageplan

gez. Fütterer

Bürgermeister