Die Gemeinde Breitenworbis widmet gemäß § 55 Straßengesetz (StrG) folgendes Grundstücks als öffentlichen Wirtschaftsweg (Feldweg):
Das Flurstück 1131/2 in der Flur 2 der Gemarkung Bernterode erhält entsprechend dem Flurkartenauszug die Eigenschaft einer Gemeindestraße und wird in die Straßenbaulast der Gemeinde Breitenworbis eingeordnet.
Der Wirtschaftsweg erhält die Bezeichnung: „Gottfried-Hunold-Weg“
Diese Verfügung gilt einen Tag nach Ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Breitenworbis als bekannt gegeben.
Ab diesem Zeitpunkt kann gegen sie innerhalb eines Monats schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Breitenworbis, Halle-Kasseler-Str. 8, 37339 Breitenworbis oder bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Weststraße 2, 37339 Breitenworbis Widerspruch erhoben werden. Diese Verfügung kann dort auch mit Ihrer Begründung einschließlich des Flurkartenauszuges während der Dienstzeit eingesehen werden.
Cornelius Fütterer
Bürgermeister der Gemeinde Breitenworbis